Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

136 Langer. Zur Verbesserung der Landmiliz seien zwar von der Commission einige Verfügungen getroffen und Anträge ge­stellt worden, allein er zweifle sehr, ob bei den vorhandenen Schwierigkeiten und der nicht sichergestellten Bezahlung der Officiere und der sonstigen Auslagen die Sache irgend einen Erfolg haben werde. Er müsse daher allerunterthänigst er­innern, dass es höchst nothwendig sei, ernstlich daran zu gehen, um die Landmiliz im Breisgau und allen andern vorderösterreichischen Landen, sowie auch in Tirol selbst auf einen bessern Fuss zu setzen, denn dermalen sei dieselbe in Tirol und allen andern vorderösterreichischen Landen in einem so schlechten, untauglichen Zustande, dass im Nothfalle von derselben kein Dienst oder Nutzen, sondern vielmehr nur Unglück zu erwarten und das für dieselbe jährlich verwendete Geld hinausgeworfen sei. Es wäre nützlicher und rathsamer, gar keine, als eine so übel eingerichtete Landmiliz zu haben. Die Einrichtung des Pulver- und Saliterwesens stosse auf ungeahnte Hindernisse bei den beiden Vorsitzenden Ständen, insbesondere bei den Prälaten, welche behaupten, dass auf Grund ihrer Privilegien ihnen das ausschliessliche Recht auf die Grabung und Ausfuhr des Saliters zustehe, dass also weder die kaiserliche Kammer zur Salitergrabung, noch die Commission oder eine andere Behörde zur Erlassung eines Ausfuhr-Verbotes berechtigt sei. Thatsächlich habe der Prälat von St. Blasien zwei Bediensteten der vorderöster­reichischen Kammer, welche mit der Verhaftung eines bei der Uebertretung des Saliterausfuhr-Verbotes ertappten Unter- thans beauftragt waren, ihren Gefangenen entreissen und die beiden Diener der Obrigkeit selbst verhaften lassen. Solche Vorfälle dürften nicht ungestraft hingenommen werden, soll nicht die ganze kaiserliche Autorität schwinden. Im weiteren erwähnt der FML. Gschwind die ver­schiedenen Beschwerden, welche die vorderösterreichischen Wesen gegen die Stände und letztere gegen einander er­hoben hatten. Es handelte sich zumeist um die Beeinträchti­gung des dritten Standes, der Cameral-Interessen durch die beiden ersten Stände, namentlich durch den Prä-latenstand,

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