Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698—1700. 137 dessen Streben darauf gerichtet war, die öffentlichen Lasten von sich abzuschütteln und dem dritten Stande aufzubürden, sowie der landesfürstlichen Jurisdiction sich ganz zu ent­ziehen oder dieselbe zu einem Schatten herabzudrücken. Ins­besondere dürfe, erklärt Gschwind, das Benehmen der fürst­lichen Common de Heitersheim und des Prälaten von St. Blasien nicht straflos gelassen werden, da diese es sogar wagten, sich den Anordnungen und Organen der Behörden mit Waffen­gewalt zu widersetzen. Das beste Mittel zur Beseitigung aller ungerecht­fertigten Exemtionen der Stände und der Unterdrückung der Unterthanen wäre die Einschätzung aller Vermögen und Güter, da man hierdurch die Kräfte der Stände kennen lernen und einen Massstab für ihre Leistungsfähigkeit ge­winnen würde. Auch hätten die Stände wegen Leistung des Huldigungseides Schwierigkeiten gemacht und einige der­selben sich geweigert, die Huldigung persönlich und in der üblichen Form zu leisten, während sie, darunter auch der Präsident von Sickingen, die Barone von Bollsch- weil, Pfürt, Beroldingen, Stürzl u. A. seinerzeit dem Könige von Frankreich ohne Widerrede den Huldigungseid ablegten. An diesen Uebergriffen der Stände trage zum grossen Theildie allzu grosse Nachgiebigkeit der vorderösterreichischen Wesen die Schuld, und es wäre dringend nöthig, die dortigen Zustände durch unabhängige, uneigennützige und mit den vorderösterreichischen Verhältnissen genau vertraute Männer untersuchen zu lassen, denn so wie bisher könne die Sache ohne den grössten Nachtheil für die landesfürstliche Autorität und das allgemeine Wohl nicht fortgehen. Stände und Unter­thanen hätten sich bei der Gesammt-Commission und dann bei dem FML. Gschwind sehr angelegentlich über Rechts­verweigerung und Verzögerung beklagt. Da niemand das Ende eines Processes erwarten könne, so verzichte der Be­schädigte, auch wegen der übermässigen Kosten, lieber auf die Geltendmachung seines Rechtes. Sowohl die Gesammt- Commission, als auch er, Gschwind, hätten hierüber auf verschiedenen Wegen von jedem einzelnen Rathe der vorder- österreichischen Wesen abgesondert genaue Auskünfte ein-

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