Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

112 Langer. sowie den ober- und vorderösterreichischen Ständen die Quartierlast erleichtert würde, und dieselben einen grösseren Geldbeitrag leisten könnten. Infolge dieser Allerhöchsten Anordnung erstatteten die oberösterreichischen Geheimen Käthe am 21. Januar 1698 einen allerunterthänigsten Vortrag1), in welchem sie vor allem den schon in einem früheren Gutachten vom 10. December 1697 aufgestellten Grundsatz wiederholten, dass für die oberöster­reichische Hofkammer die überaus grossen Ausgaben un­erschwinglich sind und weder von dieser, noch von den durch den langwierigen Krieg ausgesogenen ober- und vorderöster­reichischen Ständen getragen werden können, weshalb die Mittel von anderwärts, etwa von dem schwäbischen Kreis, weil demselben am meisten an der Erhaltung dieser Vorposten gelegen sei, beschafft werden müssten, bis sich die vorder­österreichischen Stände und Orte wieder etwas erholt hätten. Ferner soll die Dahinbeförderung der beantragten Regimenter, welche mit ihrer Bezahlung ohnehin anderswo angewiesen seien, ohne alle Kosten der oberösterreichischen Hofkammer erfolgen und das so kostspielige Bürkli’sche Regiment, wie schon früher eingerathen wurde, aufgelöst werden. Was die Beschaffung der Artillerie, Munition und Proviant betrifft, so sei in den dortigen Plätzen sehr wenig vorhanden und davon nichts entbehrlich; neue Vorräthe konnten nicht angeschafft werden, weil die Kammer die versprochene Vergütung für die im vorigen Sommer abgegebenen 700 Centner Pulver noch nicht erhalten hatte. Betreffs des vorgeschlagenen Ankaufs der französischen Munitions- und Proviant-Vorräthe sei es durchaus ungewiss, ob die Franzosen davon etwas verkaufen würden; dann aber vermögen die Geheimen Käthe nicht auszusinnen, woher die dazu erforderlichen Baarmittel genommen w'erden sollen, denn von solchen Kaufleuten oder Juden, bei denen eine Anticipation zu haben wäre, sei ihnen nichts bekannt, noch weniger, auf was für Gefälle die Bezahlung anzuweisen wäre, da dieselben bereits zur Aufbringung der erst jüngst anbefohlenen Anticipation von 100.000 Gulden verwendet wurden. *) *) Copialbuch „Gutachten an Hof 1698”, Fol. 22 ff.

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