Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die innere Organisation der kaiserlichen Reiter-Regimenter im Allgemeinen
41 — Zum Portbriiigen der Sprengmittel erhält der Piomiierzug im Kriege ein Packpferd und zu dessen Führung und Bedienung 2 unberittene Soldaten, welche ,,Packpferdführer” genannt werden. Endlich ist zur Portbringung der beim Regiments-, sowie bei jedem Divisions-Stabe befindlichen Garnitur ärztlicher Requisiten- und Verband-Packtaschen je ein berittener Soldat als „Bandagenträger” zu bestimmen, welcher jedoch auf den vorgeschriebenen Stand der Feld-Escadronen zählt und während dieser Dienstleistung nur mit dem Cavallerie-Säbel bewaffnet ist. Der Friedens-Stand des Ersatz-Cadres besteht aus: 1 Rittmeister 1. Classe, 1 Oberlieuteuant (eventuell Rittmeister 2. Classe), 2 Lieutenants'), 1 Wachtmeister, 1 Zugsführer, dann an unberittener Mannschaft: 1 Rechnungs-Unter- offici er, 3 Corporalen, 2 Patrouilleführern, 11 Soldaten, 4 Officiersdienern, zusammen 27 Mann. Da diesen Abtheilungen jedoch nunmehr auch die Abrichtung von Remonten und die Ausgabe von Dienstpferden in die Privatbenützung"), sowie die Durchführung der Waffenübung mit den letzteren obliegt, so werden bei denselben noch 1 Wachtmeister, 2 Corporale, 1 Curschmied, 36 Soldaten und 48 Dienstpferde über den Stand geführt. Ausser diesen genannten Obliegenheiten kommt den Ersatz-Cadres im Frieden noch die Führung der Evidenz aller im nicht activen Verhältnisse befindlichen Personen des Regiments zu. Im Mobilisierungsfalle haben die Ersatzkörper die Bestimmung, die Mannschafts-Augmentierung aller Feld-Abtlieiluugen zu vermitteln, die in Privat-Benützung stehenden Pferde des Regiments einzuziehen und zu vertheilen, alles vom Regimente Zurückbleibende aufzunehmen, die militärische Ausbildung der Reservemänner und Recruten, sowie die Abrichtung der Augmentierungs-Pferde zu besorgen und den Ersatz für Abgänge im Mannschafts- und Pferde-Stande aller Feld-Abtheilungen des Regiments zu leisten. Im Frieden sind die Ersatz-Cadres wie bisher zumeist principiell mit dem Regiments-Stabe örtlich vereinigt* 2 3). Nach dem im Mobilisierungsfalle erfolgenden Ausmarsch des Regiments sind die Ersatzkörper im Wege des ihnen laut der Kriegs-Ordre de bataille Vorgesetzten „Inspicierenden der Cavallerie4 5)” jenem Militär-Commando unterstellt, in welchem sie sich befinden. Der Regiments-Stab, die Feld-Escadronen und der Ersatz-Cadre bilden imFrieden einen selbstständigen Rechnungskörper (eine Verwaltungs- und Cassa- Commission). Nach den in den Jahren 1867—1871 erflossenen Vorschriften über Adjustierung und Bewaffnung wurde der weisse Waffenrock bei den Dragonern durch den lichtblauen mit Stehkragen und einer Reihe Knöpfe ersetzt. Für die ganze Cavallerie wurden krapprothe Stiefelhosen, bei Dragonern und Uhlanen mit deutschen, bei Husaren mit ungarischen Stiefeln (Csismen) vorgeschrieben; ferner der dunkelbraune Mantel mit Kapuze und Stehkragen6) eingeführt, dann krapprothe Feldkappen. Den Officieren aller Reiter-Gattungen wurde das Tragen einer blaugrauen Salonhose mit rothem Passepoil ausser Dienst, einer blaugrauen Stiefelhose im inneren Dienst gestattet, dagegen die bisher getragenen Reithosen mit Lederbesatz (Ueberzughosen) abgestellt. Weiters hatte bei den Officieren das Tragen der Feldbinde als Dienstes- abzeichen zu entfallen und ist bei allen Reiter-Gattungen als solches nunmehr die Patrontasche (von Silber, mit goldbordiertem Riemen) zu tragen6). q Ein Subaltern-Officier ist jedoch hei den Eeld-Escadronen zum Dienste zu verwenden. 2) Siehe den Abschnitt: „Remontierung”. 3) Eine Ausnahme findet nur dort statt, wo das Regiment ausserhalb jenes Corps- Bezirkes dislociert ist, aus welchem dasselbe seine Ergänzung erhält, in welchem Falle der Cadre zumeist in diesem Bereiche dislociert erscheint. *) Zur Ueberwachung des gesummten Dienstbetriehes und der Ausbildung bei den Ersatz- und Reserve-Escadronen, dann den 2 Stabs-Oavallerie-Ziigen werden den Militär- Territorial-Commanden im Mobilisierungsfalle Generale als „Inspirierende der Cavallerie” vom Reichs-Kriegs-Ministerium zugewiesen. 5) 1881 abgeschafft, letzterer durch einen Umschlagkragen (beim Officier von Sammt) ersetzt, ß) Die als Personal-Adjutanten oder Ordonuanz-Officiere bei höheren Generalen verwendeten, dann die dem Gleneralstab zugetlieilten Officiere der Cavallerie tragen die Feldbinde nach der für letztere vorgeschriebenen Art über die linke (rechte) Achsel, unter dem Patrontaschenriemen.