Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Die innere Organisation der kaiserlichen Reiter-Regimenter im Allgemeinen

33 ­gefälligere Form bekamen, entfielen die Anhängschnüre; für jene der Officiere ein Futteral aus Wachs-Taffet, in der gleichen Farbe vorgeschrieben. (Gleich­falls für die Czapkas der Uhlanen.) Die Borten an den Pantalons (Beinkleidern) der Officiere entfielen und wurden bei der deutschen Cavallerie durch weisse Passepoilstreifen ersetzt, an den Ueberzughosen der Officiere ein Lederbesatz angebracht und durften sie nie ohne diesen getragen werden. An den Mannschafts-Mänteln hei der deutschen Cavallerie wurden Paroli angebracht, beim Officier der ganze Kragen in der Egalisierungsfarbe (hiezu ein Regenkragen). Die von den Officieren bisher getragenen Caput-Röcke und Spencer wurden abgeschaffit4), das Tragen von Civilkleidern gänzlich untersagt. Die Officiers-Lagermütze wurde von schwarzem Tuche in der noch gegenwärtig bestehenden Form und Ausstattung vorgeschrieben2); jene der Mannschaft, in der Form der obigen gleich, in der Farbe der Pantalons, mit, einem Streifen in der Egalisierungsfarbe; Fäustlinge blau. Sähelkuppelfür alle Officiere von rothemLeder, mit einer Gold-Borte besetzt. Für die gesammte Cavallerie wurde 1852 ein einheitliches Reitzeug ein­geführt3), wobei der ungarische Sattel mit Ober- und Untergurte allein vorge­schrieben, die übrigen Bestandtheile der Zahl nach unverändert blieben und nur in den Dimensionen und der Ausstattung verbessernde Veränderungen erfuhren4). Die weissen Sattelhäute bei der deutschen Cavallerie wurden durch solche von schwarzem Lammfell ersetzt. Ebenso waren die Mantelsäcke der Officiere nunmehr von schwarzem Lammfell. In Hinsicht auf Bewaffnung wurde in erster Linie mit Circular-Ver- ordnung vom 27. November 1850 angeordnet, dass, mit Ausnahme bei den Uhlanen, bei welchen vor der Hand keine Aenderung einzutreten hatte, die Pistolen abgeschafft, die bisherigen Carabiner und Stutzen, soweit noch welche vorhanden waren, ausser Gebrauch zu setzen, dagegen jeder Mann, ein­schliesslich der Unterofficiere, mit einem Carabiner neuerer Construction (Modell 1850) zu betheilen sei6). Die Pistole wurde jedocb 18516) erneuert, gleichfalls nach einem neuen System (Percussions-Schloss!, als Waffe für sämmtliche Unterofficiere der gesammten Cavallerie, dann für die Mannschaft der fünf Uhlanen-Regimenter vorgeschrieben, wogegen es von der Bewaffnung der ersteren mit dem Carabiner sein Abkommen hatte. Im Jahre 1852 wurde in weiterer Regelung der Bewaffnungsfrage angeordnet, dass die Unterofficiere aller Cavallerie-Regimenter, dann die nicht mit Carabiner zu bewaffnende Mannschaft der Cürassiere und Uhlanen je zwei Pistolen, die übrigen (16 Mann per Escadron), dann die Mannschaft der Dragoner und Husaren aber nebst dem Carabiner7) noch je eine Pistole erhalten sollte, so dass jeder Mann mit zwei Feuerwaffen versehen war8). Von 1855 an wurden die Cavallerie-Regimenter successive mit ge­zogenen Kapsel-Carabinern (Percussions-Schloss, System Lorenzj betheilt und war nach dem Organisations-Statut vom Jahre 1857 für jeden mit der Pistole (ebenfalls gezogene Kapsel-Pistole) hetheilten Unterofficier und Mann nur noch eine solche vorgeschrieben9). U Bei der Mannschaft erscheinen die früheren ,,Leibel” bis zu ihrer gänzliohen Austragung ..Spencer” benannt. Das Tragen derselben im kleinen Dienste, sowie ausser Dienst gestattet. :1) Circular-Verordnung vom 12. Juli 1852, Nr. 1C3. *) Ein vorübergehend eingeführter Sack zur Verwahrung des Mantels wurde bald wieder abgeschafft. &) Diese Verfügung wurde mit Circular-Verordnung vom 9. Juli 1851 dahin ergänzt und erläutert, dass auch die unberittenen Gemeinen den Carabiner zu führen haben. 6) Verordnungsblatt Nr. 29, vom 17. Januar 1851. 7) Und zwar je zur Hälfte mit dem Kammer-, beziehungsweise glatten Carabiner. 8) Doch behielt jene Mannschaft, welche nur eine Pistole führte, beide Pistolen­halfter. M) Und zwar erhielten bei den Cürassieren alle Gemeinen je eine Pistole, bei Dra­gonern und Husaren alle Gemeinen einen Kapsel-Carabiner. bei den Uhlanen jene 16 Mann, welche nicht mit Piken versehen waren, ebenfalls den Kapsel-Carabiner, endlich alle übrigen Gemeinen nebst der Pike noch eine Kapsel-Pistole. (Siehe auch die einzelnen Keiter-Gattungen.) Geschichte der k. und k. Wehrmacht. 111. Bd. 3

Next

/
Oldalképek
Tartalom