Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie

— 100 ­war nunmehr die Frist bestimmt, binnen welcher die Geworbenen am Muster­platze erscheinen sollten. Die Zeitdauer der Dienstleistung betrug meist ein Kriegsjahr oder einen Feldzug, dem Kaiser aber stand das Recht zu, den Haufen ganz oder theilweise, jederzeit nach Bedarf, zu entlassen. Mit der um 1570 erfolgten Aufstellung der Arquebusiere änderte sich auch das Materiale der Reiterschaaren, der Adel trat in den Hintergrund, das bürgerliche und bäuerliche Element machte sich, mit Ausschluss der Offlciers- chargen, immer mehr geltend. Das Waldstein’sche Werbe-System. Die oben für das Ende des 16. Jahrhunderts geschilderten Verhältnisse blieben auch im 17. Jahrhundert bis über den Beginn des 30jährigen Krieges die Gleichen, nur finden wir schon kurz vor letzterem, dass einzelne Regi­menter mit Ende des Feldzuges nicht aufgelöst wurden, sondern bestehen blieben. Bei den Cürassier-Regimentern, der bisher unbestrittenen Domäne des Adels, drangen gleichfalls nicht adelige Elemente ein, was ja durch stete Neu-Aufrichtung und Ersatz der Regimenter bedingt war. Für den 30jährigen Krieg charakteristisch ist die Heeres-Aufbringung Waldstein’s, bezüglich derer aber füglich auf den betreffenden Absatz im I. Bande dieses Werkes verwiesen werden kann1). Das Materiale der Reiterei wurde theils in den Erblanden, theils im Reiche durch freie Werbung, theils durch Beistellung von den Ländern auf­gebracht. An Reiter-Gattungen zeigt der 30jährige Krieg neben Arquebusieren und Ciirassieren noch die Croaten und Polen (Kosaken). Erstere wurden in Ungarn und Croatien, letztere in Polen geworben. Beide repräsentieren un­regelmässige Reiterschaaren. Die Croaten wurden von einheimischen Adeligen über kaiserliches Patent geworben, die Kosaken theils von ehemaligen polnischen Officieren, denen der Krieg Geschäft und Handwerk war, angetragen und beigestellt, theils von der Krone Polen, um überflüssiges Kriegsvolk aus dem Lande zu bringen, im Sinne der Miethstruppen überlassen, oder endlich von kaiserlichen Obristen, und dann stets auf kaiserliches Patent, mit Einverständniss Polens geworben. Auch die Art der Werbung zeigt im 30jährigen Kriege einige Aenderungen. Jeder Obrist, welcher zur Errichtung eines Regiments bestimmt war, erhielt hiezu die erforderlichen Werbe-Patente, deren Anzahl durch jene der aufzustellenden Fähnlein bedingt war. Diese Patente wurden zumeist durch den Kaiser, zur Zeit Waldstein’s durch diesen verliehen, doch wurden auch einzelne Feldherren damit betheilt, um sie im Bedarfsfälle an Obriste auszugeben, welche sie selbst bestimmten. So Pappenheim (1632). Hatzfeld und wiederholt Lamboy, welch’ letzterer 1610—1642 die Werbungen in grösserem Style durchführte. Die Werbung auf kaiserliches Patent auf Grund der geschlossenen Capitulation, in welcher zumeist das Territorium der Werbung und die Nation der zu Werbenden bestimmt wurde, war der normale Weg der Aufbringung. Das Detail des Territoriums, die einzelnen Districte, Gemeinden u. s. w. wurden häufig durch die Kriegs-Commissäre bestimmt, da die Werbung oft nicht in allen Bezirken durchführbar war; sei es wegen zu grosser Ver­armung derselben, sei es aus gebotenen Rücksichten für Klöster, Fürsten, Bischöfe u. s. w., oder weil sie eben von eigenen Truppen belegt waren. Vielfach mussten die Werbplätze auch ganz gewechselt werden, wenn das betreffende Gebiet mittlerweile vom Feinde besetzt wurde. Neben der Werbung fand die Reiterei auch anderweitige Ergänzung durch Uebernahme ganzer Regimenter in kaiserlichen Dienst. Waren irgendwo 1) Siehe Seite 9t.

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