Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie

— 105 ­Erfahrene Kriegsleute, meist Inländer, doch unter gewissen Reservationen auch Ausländer, von welchen inan genügende Bekanntschaften und Credit voraussetzte, erhielten vom Kaiser die Aufforderung, oder boten sich selbst dazu an, im Bedarfsfälle eine vereinbarte Anzahl von Reitern zu stellen. Diese Verpflichtung der Beistellung war keine dauernde, sondern be­schränkte sich auf einen gewissen Zeitraum, welcher von 6 Monaten bis zu 2—3 Jahren variierte. Trat während dieser Zeit die Nothwendigkeit der Stellung ein, so hatte der Betreffende, mit welchem der Contract geschlossen war, für die accordierte Anzahl Reiter unbedingt aufzukommen und dieselben meist binnen Monatsfrist an einem bestimmten Orte zu versammeln, wo sie durch kaiserliche Commissäre auf die Vollzähligkeit, bezüglich der Anzahl der Waffen und Pferde gemustert, ihnen Bestallung und Reiter-Recht verlesen und sie in kaiserliche Pflicht genommen wurden. War die vereinbarte Zeit verflossen, ohne dass der Kaiser die Auf­bringung des Reiterfähnleins gefordert hatte, so erlosch der eingegangene Vertrag oder wurde eventuell erneuert. Jener Kriegsmann, welcher in dieser Weise sich zur Stellung von Reitern verpflichtete, erhielt vom Tage der Vereinbarung bis zu deren Lösung, jährlich eine bestimmte Summe für seine Person als „Wartgeld” oder „Pension” ausbezahlt, die Reiter erhielten erst vom Tage der Musterung an ihre Gebühren, doch wurden ihnen auch Zeit und Kosten des Rittes nach dem Musterplatze vergütet und dürfte hierin der ursprüngliche Begriff des „Anrittgeldes” liegen1). Die Zusammensetzung eines Reiterfähnleins oder Haufens bestand in dieser Periode aus dem Commandanten und den einzelnen Reitern. Letztere führten je nach Vermögen und den eingegangenen Bedingungen eine grössere oder geringere Anzahl reisiger Knechte, „ihre Reihe” mit, welche gleichfalls zu den Combattanten zählten. Die Reiter, bis zur Mitte des IG. Jahrhunderts durchgehends Adelige, mussten Pferde und Waffen selbst mitbringen und waren für deren Vollzähligkeit verantwortlich; die Bezahlung und Verpflegung gab der Kaiser. Wie man sieht, frisst dieser Werbevorgang noch ganz in den Institutionen des Ritterthums. Wie früher zu des Kaisers oder Pürsten Heerbann, er­scheint der Ritter oder Junker mit seinen Reisigen nun zu des Obristen Auf­gebot ; freilich band ihn früher Eid und Pflicht, nun aber Geld und Hoffnung auf Beute. Anfangs wurden nur einzelne Fähnlein solcher Reiter aufgebracht, deren Stärke von 50, 100—250 Mann variierte', bald aber finden wir grössere Abtheilungen, Haufen genannt, die sich in mehrere Fähnlein gliedern und unter dem Befehle eines Obristen stehen. Jedem Fähnlein ist dann ein Rittmeister vorgesetzt, den in der ersten Zeit der Kaiser, später aber der Obrist bestimmt. Im ersteren Falle erfolgte die Werbung in einzelnen Fähnlein, welche aus verschiedenen Ursachen vereint wurden. Im letzteren Falle erfolgte sie in Haufen, welche in Fähnlein gegliedert wurden. Auch die Zahl der reisigen Knechte erfuhr mit der wachsenden Grösse des Haufens eine Beschränkung nach dem Adelsgrade des Reiters. Immerhin aber bleibt durch das ganze Jahrhundert der Befehl aufrecht, dass jeder Reiter einen oder mehrere Knechte als Ersatz mitführen sollte. Mit dem Tage der Uebernahme des Haufens in kaiserliche Dienste, durfte der Obrist Niemanden mehr entlassen, Niemanden neu aufnehmen. Nur den Reitern war es in Fällen der Insubordination gestattet, mit des Obristen Bewilligung, einen oder den anderen ihrer Knechte zu entlassen. Schon um die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts verschwindet diese Art der Aufbringung von Reitern. Der Kaiser schloss nun im Bedarfsfälle mit tüchtigen Kriegsleuten Ver­träge (Capitulationen) zur sofortigen Werbung von Reitern ab. In denselben J) Die Gepflogenheit, bewährte Kriegsleute auf diese Weise im Vorhinein in Sold zu nehmen, findet sich theilweise noch zu Beginn des 30jährigen Krieges, wo speciell am Reichstag zu Regensburg eine grössere Anzahl als Obriste derart in kaiserlichen Sold genommen wurde, wie es scheint aber allerdings nur, um sich ihres Einflusses zu ver­sichern und sie dem Heere des Gegners zu entziehen.

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