Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
92 rock und blaugraue Beinkleider mit krapprotker Egalisierung (Passepoilierung); als Distinctions-Abzeichen Rosetten. Als Waffe haben sie den Degen, welcher an der, der Officiers-Säbelkuppel gleichen Degenkuppel getragen wird. Der Pionnier-Zugs-Commandant. Seit 1886 wird ein Oberlieutenant als Commandant des Pionnierzuges im Stande des Regiments-Stabes geführt1). Derselbe führt in cavalleristischer Beziehung das Commando desselben wie über irgend einen anderen Zug und bildet ihn in technischer Beziehung nach den hierüber bestehenden besonderen Vorschriften aus. Er muss den sachlichen Unterricht in leicht fasslicher Weise ertheilen, die Unterofficiere zu tüchtigen Partieführern, die Soldaten zu leistungsfähigen Arbeitern heranbilden. c) Officiere in besonderen Verwendungen. Der Waffen-Officier (wie bei der Infanterie seit 1851 normiert) ist das Organ des Regiments für das Waffen- und Schiesswesen, welchen Dienst derselbe unbeschadet seines sonstigen Dienstes bei der Escadron, versieht. Der Magazins-Officier. Dieser Dienst wird bezüglich des Augmentations-Magazins2) durch den beim Ersatz-Cadre eingetheilten Subaltern-Officier, bezüglich des Regiments-Magazins durch den Proviant-Officier versehen3). Beide haben für die gesicherte Verwahrung, Conservierung und Vollzähligkeit der Magazins-Bestände Obsorge und Verantwortung zu tragen. d) Personen der niederen Stabs-Aemter. Der Wagenmeisfer hatte die Aufsicht über die Bagage und den Train des Regiments; er commandierte die nöthigen Wachen und leitete den Verkehr der Proviantwagen. Ein Fourier war ihm als Gehilfe und Stellvertreter beigegeben. Der Wagenmeister stand im Unterofficiers-Range und führte auch zumeist die Marketenderei des Stabes. Von 1722 an war diese Charge als solche nicht mehr systemisiert und wurde der Dienst derselben im Kriege, erforderlichen Falles auch im Frieden, durch einen eigens hiezu bestimmten Unterofficier versehen. Derselbe trug als Abzeichen einen 5 Zoll breiten, ledernen Bandoulier- Riemen, auf welchem vorne an der Brustseite das Wappen des Inhabers angebracht war4). Gegenwärtig wird dieser Dienst im Mobilisierungsfalle durch den auch im Frieden schon systemisierten Stabsführer versehen, welchem ausserdem noch die Ueberwachung der Disciplinar-Arrestanten obliegt; auch kann derselbe zur Mitwirkung bei Erhaltung der Ordnung und Reinlichkeit in den Kasernen u. s. w., theils zur Unterstützung des Proviant-Officiers verwendet werden. Seine Detail-Obliegenheiten als Regiments-Wagenmeister5) sind analog wie für jenen der Infanterie. Der Profoss hatte die Einbringung der Verbrecher und die Beaufsichtigung der Arrestanten zu besorgen und war Aufseher und Verwalter des „Reghnents-Stockhauses”. *) *) Siehe auch Seite 38, beziehungsweise 39. 2) Die Augmentations-Magazine der Cavallerie-Regimenter enthalten, da der Kriegs- Stand nahezu gleich dem Friedens-Stande ist und nur unbedeutende Vermehrungen ein- treten, viel geringere Vorrätlie als jene der Infanterie-Regimenter, sind daher nicht wie diese stabil in der Ergänzungs-Bezirks-Station untergebracht, sondern zumeist mit dem Ersatz-Cadre in der jeweiligen Stabs-Station des Regiments. ä) Siehe Seite 89. 4j Im Uebrigen gleich dem Wachtmeister adjustiert. 5) Der Wagenmeister trägt als Abzeichen eine gelbe Armbinde, auf welcher an der Aussenseite die Regiments-Nummer in schwarzen Buchstaben aus Tuch in abgekürzter Form ersichtlich gemacht ist, z. B, 14. H. R.