Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

89 Der Regiments-Caplan (-Pater) war der Seelsorger oder Pfarrer seines Regiments, welches in Folge der Regiments-Privilegien, wie bei der Infanterie, eine Pfarre bildete. Nebst seinen sonstigen mit dieser Stellung verbundenen Obliegenheiten (Führung der Tauf-, Trau- und Sterbe-Matrikeln, Ertheilung des geistlichen Beistandes an kranke und verwundete Soldaten u. s. w.)1), sollte er auch die Aufsicht über die Erziehung der vorhandenen Soldatenkinder führen, wobei er in Ertheilung des Unterrichtes im Lesen und Schreiben durch einen ge­eigneten Soldaten unterstützt werden konnte1 2). In Folge Reorganisierung der Militär-Seelsorge im Jahre 1868 hat auch diese Charge bei den Regimentern aufgehört und unterstehen letztere in geist­licher Richtung dem Mihtär-Pfarramte des Territorial-Bezirkes. Der Regiments-Secretär, welcher die Correspondenz des Regiments, sowie die Führung regimentsgeschichtlicher Notizen besorgte, erscheint bei den Cavallerie-Regimentern schon zu Beginn des spanischen Erbfolgekrieges nicht mehr aufgeführt und übergieng dessen Dienst an den Auditor. Der Proviantmeister, seit 1722 nur mehr für den Kriegsfall systemisiert, leitete die Verpflegung des Regiments ein und sollte auch den Quartiermeister vertreten können. Seine übrigen Obliegenheiten im Allgemeinen wie bei der Infanterie3). Von 1769 wurde dieser Dienst fallweise durch einen dem Stande der Escadronen entnommenen Officier versehen, welcher als solcher den Titel Proviant-Officier führte. Seit 1857 war diese Charge für den Kriegsfall speciell systemisiert, seit 1867 ist sie es auch im Frieden. Der Proviant-Officier versieht hinsichtlich der Mannschaft des Regiments- Stabes die Dienste eines Escadrons-Commandanten und hat für die Erhaltung und Unterbringung der zum Stabe gehörenden ärarischen Dienstpferde und des Train-Materiales Sorge zu tragen. Rücksichtlich des Regiments-Magazins fällt ihm auch der Dienst als Magazins-Officier zu. Er leitet alle Fassungen ein, ist Mitglied der Verwaltungs-Commission, führt die Hand-Cassa u. s. w. Auch gehört dieUeberwachungder Disciplinar-Arrestanten seines Truppen­körpers in seinen Wirkungskreis. Im Kriege ist er Commandant des zum Truppenkörper gehörigen Trains4), welchen er, wenn er vereint marschiert, persönlich zu führen hat. Er hat auch für die Aufnahme der Marketender zu sorgen und den Be­trieb der Marketenderei zu überwachen. Der Regiments-Feldscher versah den ärztlichen Dienst beim Stabe und überwachte die Compagnie-Feldscherer. 1752 erhielten dieselben die Be­nennung als „Regiments-Chirurg”. Sie rangierten hinter dem jüngsten Fähnrich, ohne diesen Titel zu führen, durften jedoch das Officiers-Porte-épée tragen. Die übrigen Obliegenheiten und von denselben geforderten Kenntnisse wie bei der Infanterie. 1) Siehe auch I. Band, Seite 71. 2) Khevenhüller, „Observations-Puncte”. 3) Derselbe war, wenn er einen Officiers-Charakter bekleidete, in der Adjustierung dem Unterlieutenant gleich gehalten. b Der Traim eines Cavallerie-Regiments, welcher in älteren Zeiten aus je einem Proviantwagen für 2 Compagnien (später für jede Escadron), dann 2 Vorspannswagen be­stand, wozu 1769 noch eine Feldschmiede kam (Zeltwagen hei der Cavallerie keine systemi­siert, indem die Zelte durch das Armee-Fuhrwesen nachgeführt wurden), und welcher später mehrfachen Veränderungen in der Zahl der Wagen unterworfen wurde, bestand nach den organischen Bestimmungen pro 1890 (in jenen pro 1897 nicht mehr aufgeführt, da die dies- fäliigen Bestimmungen durch die Mobilisierungs-Instruction geregelt werden) aus: 20 zwei- spännigen Proviantwagen (M. 1888, früher Rüstwagen genannt), auf welchen ein zweitägiger Verpllegsvorrath sammt Nachschirb mitgeführt wird; 7 Werkzeugwagen (je einer für den Stab und jede Escadron); 7 Bagagewagen (früher Deckelwagen genannt) für den Transport aller feldmässigen Bagagen; 1 Marketenderwagen.

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