Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Beilage 1. Allerunterthänigster Vortrag des Hof-Kriegsraths-Präsidenten Prinzen Eugen von Savoyen bezüglich der in den fünf walachischen Districten einzuführenden Werwltung
246 J a c u b e n . aut' unchristlicher Willkür beruhende Verhängung der Todesstrafe über ihre Leibeigenen und Zigeuner auf’s Schärfste und unter Androhung der Strafe wegen Mord, eingestellt, mithin diese Leute, solange man sie im Lande zu gedulden erachtet, sowie alle Andern, bei vorkommenden Verbrechen nach der Justiz abgeurtheilt werden sollten. Sonsten ist es weder billig, noch thunlich, alle Streitsachen in einem so weitschichtigen Lande zur »Administration« zu ziehen und würde es also nöthig sein, dass in .jedem District ein »Vornik« oder Landrichter aus dem mittleren Adel bestellt, von diesem die gewöhnlichen Civil- und Criminal-Rechts- fälle verhandelt, den Parteien jedoch in den wichtigeren Fällen der Re- curs an die »Administration« und allenfalls auch an den FM. Grafen Steinville als den Ober-Director, zu nehmen nicht zu verwehren wäre, welcher aber ante avocationem actorum die Information von der »Administration« abzufordern, das Werk darüber durch den ihm beigegebenen Auditor-Lieutenant justizmässig zu untersuchen, auch nach Befund der Schwierigkeit oder Umstände anher nach Hof zur Entscheidung zu überschicken hätte. Damit aber, was eine der grössten bisherigen Landesbeschwerden ist, die Vornici, um nur ihre Taxen nach Belieben zu ziehen, die Streitigkeiten nicht vermehren und andere Ungerechtigkeiten ausüben, so würden solche Taxen gänzlich aufzuheben, die Geldstrafen in casibus factibilibus dem Aerar zuzueignen, hingegen jedem dieser Landrichter eine Besoldung auszuwerfen und von dem Grafen Steinville über die Höhe derselben sein Gutachten abzugeben, auch die dazu geeigneten Personen unter einem vorzuschlagen sein. Um nun nach diesem, auf verschiedene Weise in das Politicum einfliessenden Systeme auf das purum militare zu gelangen, so kommen die walachischen Districte derzeit von den siebenbürgischen Regimentern zu besetzen und wird sich erst nach erfolgter Einrichtung und nach der Rückkehr der Einwohner in ihre Dorfschaften ergeben, was darin untergebracht und verpflegt werden kann. Mittlerweile wird alle Vorsorge geschehen, dass diese Provinz über ihre Kräfte nicht belegt und zuvörderst durch Haltung einer guten Mannszucht und scharfen Kriegsdisciplin alle Drangsale abgewendet werden. Nachdem aber kein befestigter Ort als das neu angelegte Arxavia ’) neben den beiden Klöstern Rimnik und Cosia, und diese nur an den siebenbürgischen Grenzen vorhanden, folglich zur Sicherheit der Unter- thanen und täglicherer Beschützung des Landes ein tiefer darin gelegener Posten von Nöthen, so würde der Hof-Kriegsrath mit dem FM. Grafen Steinville ebenfalls die Insel Sitian dazu am diensamsten erachten, weil dieselbe eine Stunde unterhalb Crajova gelegen und also neben der Deckung dieses Ortes auch die Donau-Grenzen beobachten könnte. Weil aber vermöge des errichteten Friedensschlusses so nahe gegen das Türkische keine neue Festung zu erbauen zugelassen, jedoch nach Erinnerung des schon erwähnten Nikolaus de Porta ein geschlossenes *) *) 1717/18 durch Steinville ungelegt.