Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Beilage 1. Allerunterthänigster Vortrag des Hof-Kriegsraths-Präsidenten Prinzen Eugen von Savoyen bezüglich der in den fünf walachischen Districten einzuführenden Werwltung

Di•• Walachei unter kaiserlicher Verwaltung. 247 und etwas befestigtes Kloster allda befindlich sein soll, in welchem Fall die Fortification nach Belieben zu vermehren freistünde, also ist der Graf Steinville beuftragt worden, nicht allein einen Prospect über die vorzunehmende Fortification, sondern auch einen Grundriss über den dermaligen Stand des Ortes demnächst einzusenden, um Ew. Kaiserl. Majestät mit Verlässlichkeit das Weitere in Unterthänigkeit einrathen zu können. Quoad Cameralia äussern sich in dieser Landschaft sehr viele namhafte Vortheile, indem neben Salz auch nutzbare Mineralien von verschiedenen Metallen sich zeigen und durch gute Cultur zum merk­lichen Nutzen zu bringen wären. Ueberdies sind sechs fiscalische Orte vorhanden'), welche sehr wohl zu fructificieren sind und denen, ins­besondere dem Begierungssitze Crajova, zur Beförderung ihres Wachs­thums dienliche Privilegien zu ertheilen wären, worüber allerdings, solange kein Project und Gutachten darüber vorliegt, kein sicherer Entschluss gefasst, sondern mittlerweile nur eine Vertröstung gegeben werden könnte. Insbesondere wäre der Handel nachdrücklich zu schützen, weil die Einwohner dazu schon mehreres eingeleitet und die Türken sich gewöhnt haben, vielerlei Bedürfnisse und Victualien aus diesen Ui- stricten sogar nach Constantinopel abzuführen, wesshalb die Fortsetzung dieses Verkehrs und der Verschleiss der sonst nicht absetzbaren Lebens­mittel mehr zu befördern, als zu hindern wäre. Da diese Ausfuhr grösstontheils durch ausländische, jedoch in der Walachei wohnende Kaufleute geschieht, so wären solche in den fiscalischen Ortschaften auch ferner zu dulden und ihnen auf diese Weise der unmittelbare Schutz Ew. Kaiserl. Majestät zu leisten sein. Worin die dortigen Cameral-Einkünfte bestehen, ist aus des de Porta Belation umständlich zu entnehmen und wird auch darin zu überlegen sein, ob alle und welche derselben beizubehalten, oder auf welche Weise etwa eine den Contribuenten angenehmere Art als Er­satz einzuführen sei. Nachdem aber auch diese Cameral-Güter mit ge­höriger Aufmerksamkeit und guter Ordnung zu Iractieren, dem Land jedoch ohne höchsten Nachtheil des Aerars, ihrem Gesuch nach nicht zu untergeben sind, so erachtet man, es wäre unter der Direction des Grafen Steinville auf die in Siebenbürgen beobachtete Art gleich dem dortigen Ober-Proviant-Commissär Haan ein dem Werk gewachsener Cameral-Beaintef hineinzusenden, die Hauptmauth durch deutsche und vertraute Personen zu administrieren, zu den geringeren Filialen aber einen oder den anderen Einheimischen, um solchen keine offenbare Ausschliessung von den Cameral-Bedienstungen zu zeigen, anzunehmen, dabei die Einwohner und Handelsleute weder in der Sache, noch in der Form mit ungebührlicher Taxierung, Aufhaltung, oder in anderer Weise zu strapazieren, sondern vielmehr zur sicheren Vorhin­]) Die bereits mehrfach erwähnten Orte: Ocna, Rimnik, Crajova, Caracnlla, Cernez und Tärgu-Jiu.

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