Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Beilage 1. Allerunterthänigster Vortrag des Hof-Kriegsraths-Präsidenten Prinzen Eugen von Savoyen bezüglich der in den fünf walachischen Districten einzuführenden Werwltung

Die Walachei unter kaiserlicher Verwaltung. 243 von Zeit zu Zeit darin anwesenden Miliz, die Provinzial-Vor fallenheiten lind insbesondere die dortigen Officianten genau beobachten, die Insassen gegen alles Unrecht beschützen, auch die von ihm etwa nicht remedier- baren Vorfallenheiten dem Grafen Steinville, als dem Ober-Director der Provinz und dieser nach Befund der Umstände anher nach Hof zur Entscheidung berichten würde. Zumal jedoch die unmittelbare, benöthigte Begierungsart dadurch gleichwohl in dem Land nicht bestellt wird, hingegen in diesem Theil der Walachei nur jederzeit ein Banus und niemals ein Hospodar ge­wesen, folglich auch nunmehr dergleichen Charakter einzuführen umso bedenklicher fiele, weil derselbe sich ein eigenes Dominat damit zu­eignen, das Land mit grossen Umlagen zu seinem Privatvortheil be­schweren und in eifectu pro ditione tributaria et non subdita, wohin es bis dato abzielt, achten würde, also wäre der Hof-Kriegsrath der unmass- gebig-allerunterthänigsten Meinung, dass nur eine Administration ex sub- jectis nationalibus angestellt, das Oberhaupt oder der Administrator den üblichen Titel »Banus Valachiae imperialis cis-alutanae« zu führen, dem­selben aus den Provinzial-Einkünften, durch das Aerar, wie es in Sieben­bürgen mit dem Gubernator und den Gubernial-Bäthen geschieht, eine Be­soldung von 6000 bis 8000 Gulden abgereicht, ihm vier Administrations- Bäthe mit für jeden jährlich auszuwerfenden 1500 Gulden beigeordnet, jedem speciell ein District zur Beobachtung anvertraut, die Urtheile, Gutachten und Berichte von Allen zugleich unterschrieben, in Abwesen­heit des Banus von dem älteren das Präsidium geführt, der Sitz der »Administration« aber zu Crajova, nach dem vormaligen Gebrauch, als im Mittelpuncte der Provinz sein, diesen auch in der Person des N ico- laus de Porta ein Secretär, nebst zwei Kanzlisten zur Führung des Protocolls, Verfassung der Expeditionen und anderen derlei dem Dienste anhängigen Dingen unter gleicher Besoldung zugegeben werden könnte. Und zumal Ew. Kaiserl. Majestät in der obigen, Allergnädigsten Besolu- tion das Land, dass Sie den Georg Cantacuzenus zum Oberhaupte be­nennen würden, bereits Allergnädigst versichert, die Deputierten darum beständig anhalten, auch die geistlichen und weltlichen Insassen den FM. Grafen Steinville schriftlich und mündlich bei seiner vorge- nonunenen Visitation darum sehr eifrig angegangen, dieser auch schon viele Jahre in Siebenbürgen unter unausstellbarer Aufführung anwesend, also wäre man des Ermessens, ihn als Banus, wenn er anders auf die angetragene, eingeschränkte Art, annehmen will, zu erkiesen, die von dem Grafen Steinville vorgeschlagenen Bojaren aber, nämlich Go- lescul, Stirbey, Balanul und Barbul, zu Administrations-Bäthcn zu be­stimmen. Auf dass jedoch Ew. Kaiserl. Majestät die Hände bei dieser Be­stellung nicht gebunden bleiben und Sie nach gründlicherer Kenntniss der Personen, nach Belieben Andere nehmen und successive Mehrere mit derlei Chargen begnaden, auch die dermal zu Ernennenden ihre etwa, in toto vel parte, künftig erfolgende Abänderung nicht für eine Strafe oder Ungnade ansehen können, so glaubte man, gleich anfäng­16*

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