Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Die Cameral-Verwaltung - Steuern - Sonstige Einkünfte

Die Walachei unter kaiserlicher Verwaltung. 223 So verlangte die Hof-Kammer noch im Jahre 1737 von der Cameral-Direction in Siebenbürgen den Bericht1), inwie­weit die kaiserliche Resolution vom 27. April 1729 durch­geführt und wenn dies nicht in allen Theilen geschehen sein sollte, aus welchem Grunde es unterlassen worden sei. Immerhin scheinen sich die administrativen Yerhältnisse des Landes merklich gebessert zu haben, denn für das Jahr 1735 ist bereits ein detaillierter Ausweis über die Contribution jedes einzelnen Districtes vorhanden, welcher sowohl die Zu­nahme der Bevölkerung, als auch theilweise die Durchführung der ergangenen Verfügungen erkennen lässt2). Diesem Ausweise sind nachstehende Ziffern zu ent­nehmen : District Zahl der con- tributionspflichtigen F amilien Contributions - Quote in Gulden und Kreuzern Rheinisch Vulcea................. 5.960 52.970 fl. 57 kr. Romanaz .... 5.890 46.057 » 24 » Syll superior . . . 5.370 47.171 » - » Syll inferior . . . 6.516 53.110 » 45 » Mehedinz .... 5.605 44.497 » 54 » Zusammen . . . 29.341 Familien 244.805 fl. Rhein. I Was die übrigen Einnahmsquellen des Landes anbelangt, so bildete nach der Contribution der Zehent oder die »Deeimae« die ausgiebigste Einnahmsquelle der Cameral-Ver- waltung. Der Zehent in seiner jetzigen Form bestand in einer Abgabe, die etwa nachstehende Höhe erreichte und stets in baarem Gelde eingehoben wurde: *) R. F. A. Siebenbürgen, 16. Februar 1737. 2) In Hurmuzaki’s : „Documente privitöre etc.” VI., 518, ff. sind sämmtliche Ausweise detailliert wiedergegeben.

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