Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Die Cameral-Verwaltung - Steuern - Sonstige Einkünfte
224 Jacubenz. Für 1 Stück Hornvieh, jährlich 34 kr. » 1 » Borstenvieh, » 6 » » 1 Schaf, » 7 Vs » » 1 Bienenstock, » 6 » Ueberdies gab es einen Wein- und Tabak-Zehent. In früheren Jahren hatte der Hornvieh- und der Schaf- Zehent sehr beträchtliche Summen eingebracht; in Folge der Verwüstung des Landes aber während des letzten Krieges sank er auf ein Minimum. Aus diesem Grunde auch beantragte Haan, mit einem Berichte1) vom 17. November 1718 bei der Hof-Kammer eine Reduction des Zehents im Allgemeinen und die gänzliche Aufhebung des Hornvieh-Zehents im Speziellen, damit das Land sich erholen könne. Befreit von allen Zehenten waren blos die Bojaren und die Geistlichkeit; die übrige Bevölkerung musste ihn ausnahmslos bezahlen. Das Aerar verpachtete die einzelnen Zehentarten an Private oder an Pachtgesellschaften. So hatte z. B. ein bulgarisches Consortium den Bienen-, Schweine-, Tabak- und Wein-Zehent für das Jahr 1720 gepachtet und dafür 14.416 fl. Rheinisch bezahlt. Im Jahre 1721 trug diese Zehentgruppe 23.000 fl., im Jahre 1722 schon 34.166 fl. und stieg pro 1724 auf 43.430 fl.2). Auch der Schafzehent wurde Anfangs im Pachtwege vergeben. Da aber nach Ansicht des Grafen Königsegg der Pachtzins für den Zehent in keinem Verhältniss zu dem grossen Gewinn der Pachtgesellschaft stand, so beantragte er bei der Hof-Kammer am 7. Juli 1724 die Einhebung des Zehents in eigener Regie3). Doch wurde damit nicht gleich, sondern erst vom Jahre 1729 an, begonnen und da erstreckte sich diese Massregel blos auf den Schaf-Zehent. *) R. F. A. Siebenbürgen, 27. Mai 1719. 2) R. F. A. Siebenbürgen, 20. Februar 1721, 12. September 1721, 21. October 1722, 27. Februar 1723, 16. October 1723. 8) R. F. A. Siebenbürgen, 3. October 1724.