Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Die Cameral-Verwaltung - Steuern - Sonstige Einkünfte
Die Walachei unter kaiserlicher Verwaltung. 221 6. die Erlassung einer genauen Norm, wer fortan bezüglich der Contribirtion als »Exempt« anzusehen sei. Ueber diesen Bericht Koch’s hielt der Hof-Kriegsrath und die Hof-Kammer am 28. März 1729 allerunterthänigsten Vortrag, worauf mit 27. April 1729 ein kaiserliches De- cret1) an die Ober-Direction und an den in Siebenbürgen nunmehr als Hof-Kammerrath fungierenden Baron von Andler erlassen wurde, welches theils die früheren Anordnungen in Erinnerung bringt, sie erläutert und erweitert, theils neue Directiven in Aussicht stellt. Weiters wird mit diesem Decret die Vornahme einer neuen, verlässlichen Conscription angeordnet, auf deren Grundlage dann eine gleichmässigere Ver- theilung der Lasten, Regelung des Vorspannswesens und der Natural-Leistungen etc. durchzuführen sein werde. Im Sinne dieses kaiserlichen Decretes erliess die Administration am 19. August 1729 (auf die bezügliche Anordnung der Ober-Direction) eine Verordnung an die Vornici, welcher nachstehende Verfügungen zu entnehmen sind2): In Folge beständiger Beschwerden über eine ungleiche Vertheilung der Lasten wird die Contribution für das Jahr 1729 derart bemessen, dass eine Familia Alessiorum3) . . . . 40 » Cameralistica4) . . . . 1 » Meziasiorum5) . . . . 12 » Birnicorum6) . . . 8 » Marginasiorum7) . . 6 zu bezahlen habe. ') E. F. A. 1729, 27. April, Siebenbürgen. Auch Hurmuzaki »Do- cumente« VI., 100 ff, 2) H. K. E. 1730, März, 104, Exp. s) Gleichbedeutend mit »die Erwählten«, »die Besseren«, also freie Bürger und Grundherren. 4) Die zu den Cameral-Güterii gehörenden Unterthanen. 6) Freie Bauern. 6) Unfreie Bauern. ’) In Freidörfern wohnende, doch unfreie Bauern.