Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)
Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Die Ereignisse beim Corps FML. von Kospot vom 26. März bis zum 28. April 1799
46 Criste. thatsächlich geäussert wurde. Erinnern wir uns nun, dass gerade zu dieser Zeit die Aufmerksamkeit der Vorposten auf die Correspondenz der fremden Emissäre gerichtet war; dass es ihnen aber nicht glückte, erheblichere Briefschaften zu erbeuten; dass die Hoffnung begründet war, derartige Briefschaften in Bastatt selbst, im »Neste«, bei den französischen Gesandten zu finden; dass diese selbst aber in den Augen des Erzherzogs in jeder Beziehung als unverletzlich galten; dass aber der Erzherzog erkrankte und dass gerade während dieser Zeit GM. Schmidt den fraglichen Brief schrieb: so bleibt als das einzig Wahrscheinliche, ja, als das einzig Mögliche nur die Annahme übrig, der Brief Sch’midt’s habe den Wunsch enthalten, »man möge die Papiere der französischen Gesandtschaft und darin die Beweise für das Spionenwesen der Agenten sich aneignen1)«. Ob diese Annahme richtig ist, wird sich aus den nun folgenden Actenstüeken ebenso leicht erweisen lassen, als daraus die Unmöglichkeit, dass der Brief Schmidt’s irgend einen Wunsch nach Ermordung der Franzosen enthalten haben könne, hervorgehen wird. Welcher Art die in dem Schreiben des GM. Merveldt erwähnten Anstalten waren, lässt sich leider nicht mehr feststellen; nur so viel ist schon aus diesem, dann den nach■) Staffer, Rastatter Gesandten-Mord. 41. Noch früher als Hüffer hat Sybel in seinem Aufsatz »Urkundliches über den Rastatter Gesandten-Mord« (Deutsche Rundschau. 1876. Heft 1, S. 50 ff.) und zwar auf Grund der knappen Auszüge aus den weiter unten vollinhaltlich mitgetheilten Acten auch den Eindruck gewonnen, dass es »auf die Beschlagnahme des Archivs und auf nichts Anderes« abgesehen gewesen sei. Allerdings glaubte Sybel damals noch die »österreichische Regierung« für die Urheberin des bezüglichen Befehles halten zu müssen; eine Ansicht, die der preussische Historiker später selbst berichtigt hat. Bezüglich seiner Protokoll-Auszüge in dem erwähnten Aufsatz der »Rundschau« sei hier schon bemerkt, dass ihm gleich beim ersten ein ganz bedeutender Irrthum unterlaufen ist. Er lässt nämlich die oben angeführte Meldung Merveldt’s an Kospoth von Lieutenant Scheibler schreiben, während Merveldt in seinem Schreiben mittheilt, dass er zwei Meldungen Scheibler’s seinem Rapport beilege. Was aber citiert wird, ist von GM. Merveldt eigenhändig geschrieben und nicht eine Meldung Scheibler’s, der in gar keiner Weise mit dem Brief Schmidt’s oder Mayer’s in Zusammenhang gebracht werden darf.