Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)

Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Ansichten verschiedener Historiker über den Gesandten-Mord

Criste. die Länge zogen und dadurch die. Husaren an der Rückkehr zu »Weib und Kind« verhinderten. Nun, den Szekler-Husaren, die ja damals noch zu lebenslänglicher Dienstzeit verpflichtet waren, war ein frischer, fröhlicher Krieg rvie dieser, in welchem sie soeben an einem herrlichen Sieg theilgenommen, eher willkommen, als unangenehm; jedenfalls willkommener als die öde und wenig einträgliche Friedensarbeit in den Garnisonen und diesen Leuten, von denen die Mehrzahl der Verheiratheten schon bejahrt war, heisse Gefühle zuzu­schreiben, die sie zum Mord antrieben, aus Sehnsucht nach den ebenso bejahrten Weibern in der Heimath, geht doch nicht an. Man hat dann auch angenommen, dass die Husaren sich durch Uebereifer, durch Plünderungssucht etc. zu dieser That verleiten Hessen. Abgesehen davon, dass alle diese Motive mit der Ausführung der That selbst und den sie begleitenden Umständen in directem Widerspruche stehen, giebt es wirklich Jemanden, der glauben könnte, Barbaczy und Burkhard hätten ihre Husaren nicht zu einem Geständniss gebracht? Und wenn sie der That überführt worden wären, an welcher dann übrigens viel zu viele Husaren betheiligt waren, als dass das Geheimniss hätte bewahrt bleiben können, wesshalb wurden sie nicht bestraft? Wenn man schon, was natürlich ist, gescheut haben sollte, aller Welt bekannt zu geben, dass die Husaren den Auftrag gehabt, die Franzosen ihrer Papiere zu berauben, mussten sie nicht bestraft werden des Mordes wegen und konnte die Bestrafung nicht unter dem Titel »Excess« publiciert und damit die Geschichte aus der Welt geschafft werden? Und Avenn man auch annehmen will, dass diese Bestrafung milder hätte ausfallen müssen, da ja der Befehl, sich der Papiere zu bemächtigen, immerhin Anlass zu dem Morde gegeben, Aväre es wirklich gar so schwer gewesen, Milderungsgründe zu finden, ohne den Befehl, den die Husaren thatsächlich erhalten haben konnten, zu berühren? Ganz gewiss nicht und der Umstand, dass den angeklagten Husaren kein Geständniss erpresst werden konnte, dass sie ohne jede Strafe in die Heimath gesandt wurden, ist allein ein voller Beweis ihrer Schuldlosigkeit.

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