Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)
Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Das weitere Schicksal der verdächtigten Husaren
Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes. 39!) zurückgeschickten, nach der schon angeführten Zusicherung des Ministers Baron Thugut bei der Rastatter Aifaire ganz schuldlosen Rittmeisters Burkhard, welcher der Aelteste im Rang beim Regimente ist, schon durch zwölf Jahre als wirklicher Escadrons-Commandant dient, alle Campagnen mitgemacht hat und in allen Rubriken gut, im Dienste eifrig und des Avancements würdig beschrieben ist, zur Allerhöchsten Einsicht unterleget, mithin auch in Ansehung seiner Behandlung sowohl, als jener des Obersten Barbaczy der weitere Allerhöchste Befehl gewärtiget.« Die Resolution des Kaisers Franz lautete: »Ich ernenne den Oberstlieutenant Geringer zum zweiten Obersten bei Szekler-Husaren, wo ihm das Regiments - Commando zu übergeben ist, auch ist bei diesem Regiment der Major Szombathély in die Wirklichkeit zu bringen. Der Oberst Barbaczy und der Rittmeister Burkhard haben bis auf meine weiteren Befehle in Siebenbürgen zu verbleiben1).« In den angedeuteten Stellungen in Siebenbürgen verblieben Barbaczy und Burkhard bis zum Mai 1801. Am •23. d. M. erliess Kaiser Franz nachstehendes Handschreiben an Erzherzog Carl: »Lieber Herr Bruder! Der Oberste Barbaczy vom Szekler-Husaren-Reg imént wird mit General- Majors-Charakter und Pension und der Rittmeister Burkhard mit Majors-Charakter und Pension, in Ruhestand versetzt. Euer Liebden haben aber dafür Sorge zu tragen, dass diese Beförderungen nicht zur Publicität gebracht, auch nicht in die Zeitungen eingerückt werden -).« Das Decret für den Obersten Barbaczy lautet: »Seine k. k. Majestät haben den Herrn ................... in huldreichster Erwägung dessen so getreu und eifrig, als tapfer vor dem Feind geleisteten guten Dienste, im Militäre gezeigten Erfahrung und anderer demselben beiv) K. A., H. K. R. 3170. Allerunterthänigste Nota vom 24- October 1800, mit der Resolution des Kaisers. 2) K. A., H. K. R. 1801. III. 2189.