Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 2. (1898)
Aufgelöste Fuss-Truppen - VI. Besondere Kriegs- und sonstige Formationen, dann Frei-Corps und Freiwilligen-Abtheilungen - A. Kriegs- und sonstige Formationen
— 411 — Errichtung und nachgefolgte Veränderungen. Dieses, wie sein Name ausdrückt, nicht zu den regulären Trappen gehörende Bataillon hatte seit 1836 auch die Bestimmung, in Kriegszeiten aut' Verlangen des k. k. Militär- Commandos zum Garnisons-Dienste und zur Küsten-Vertheidigung verwendet zu werden und nahm demgemäss von 1848 an an den Kriegs-Ereignissen, soweit selbe die Vertheidigung des Gebietes von Triest betrafen, activen Antheil. 1860 wurde das Bataillon reorganisiert, erhielt nach Aussen die Stellung eines k. k. Feld-Jäger-Bataillons und galt als Ersatz für das von Sr. Majestät der Stadt Triest (Gebiet) nachgesehene halbe Kecruten-Contingent zur Heeres-Ergänzung ■). 1868 aufgelöst. Bataillons-Commandant. 1848 Bus ebek, Major. Triester Territorial-Miliz-Bataillon. Antheilnahme am Feldzuge. 1848 zeichnete sich eine Abtheilung bei Abwehr eines feindlichen Landungs-Versuches bei San Bartolomeo, sowie überhaupt während der Blockade durch seine gute Haltung aus. Decoriert wurde mit: EKO. 3. Bataillons-Commandant. Major Buschek. Adjustierung. I860 Officiere : Hut wie die k. k. Feld-Jäger, schwarzer Waffenrock und Beinkleider, grasgrüne Egalisierung (Lampasse)2), gelbe Knöpfe. Unterofficiere und Mannschaft trugen die landesübliche Nationaltracht. Lombardisch-venezianisches leichtes Bataillon. * Errichtung und nachgefolgte Veränderungen. 1848 theilweise aus dem Militär-Polizei-Bataillon in Mailand formiert (sechs Compagnien); 1850 aufgelöst (garnisonierte in Mailand). Bataillons-Co mm andantén. 1848 Standeisky, Johann, Major. | 1849 Stephann, Carl, Major. Antheilnahme am Feldzuge. 1848 in Süd-Tyrol verwendet. Adjustierung. 1848 Rock und Pantalon dunkelgrau, hellblaue Egalisierung, gelbeKnöpfe. * *) i) Siehe in allem. Uebrigem V. Band „Landes-Vertheidigung”, die diesfälligen Institutionen im Küstenlande. *) Das Tragen von goldenen Epauletten gestattet, in allem Uebrigem wie die Officiere des k. k. Heeres.