Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
— 77 selbe auf den Stand der übrigen Tambours und erhielt aus eigenen Mitteln des Regiments eine Nebengebühr. Ihm unterstanden sämmtliche Tambours, Querpfeifer und Lehrlinge des Regiments, er hatte sie in den Regiments-Trommelstreichen, in den Signalen der fremden Heere auszubilden und die Tambours in der Bearbeitung der Felle für die Trommeln anzuleiten. Wenn sämmtliche Tambours zum „Vicater” (Vergatterung, Zeichen zum Sammeln)1), Zapfenstreich u. s. w. versammelt waren, hatte er sie zu führen und den Tact anzugeben. Im Lager vereinigte er die Trommeln bei der Fahnenwache in Pyramiden und verwahrte daselbst auch die Partisane des Obristen und Obristlieutenants. Er konnte auch zu Parlamentärs-Diensten verwendet werden, wofür er eine Entlohnung erhielt. 1769 wurde diese Charge für jeden Regiments-Stab normiert (mit monatlicher Gage). Seit Systemisierung der Hautboisten-(Musik-)Banden fungiert er als ältester Unterofficier bei derselben und hat seit Í858 Feldwebels-Rang und Gebühr Gegenwärtig handhabt er bei dieser Abtheilung den inneren Dienst nach Weisung des Proviant-Officiers und leitet die militärische Ausbildung der jungen Mannschaft und der Musik-Eleven. Bei Ausrückungen führt er die Regiments-Musik, er exerciert sie und unterstützt den Kapellmeister. Die Ausbildung der Compagnie-Spielleute wird nunmehr durch die seit 1852 (beziehungsweise 1867) dauernd systemisierten „Bataillons-Tambours”1) und „Bataillons-Hornisten” besorgt, welche theils in der Corporals-, theils in der Gefreiten-Charge stehen (ein Th eil derselben zählt im Frieden auf den Stand der Compagnien3). Der Regiments-Hornist. Seit 1896 wird bei jedem Infanterie-Regimeilte ein berittener Regiments-Hornist in der Feldwebels-Charge beim Stabe im Stande geführt, derselbe ist gleichzeitig als Meldereiter zu verwenden4). Der Büchsenmacher. Von der Mitte des vorigen Jahrhunderts an, wurden bei den Regimentern unobligate Büchsenmacher auf Kosten des Regiments unterhalten5). Seit 1852 ist diese Charge organisationsgemäss systemisiert und zwar gegenwärtig einer für die mit dem Regiments-Stabe vereinigten Abtheilungen, der zweite beim Ersatz-Bataillons-Cadre5). Er hat die im Gebrauche stehenden, sowie die im Augmentations- Magazin erliegenden Waffen (Hand- und Feuerwaffen) zu visitieren und Reparaturen vorzunehmen, wofür er ein durch die Gebühren-Vorschrift geregeltes Pauschale bezieht. Der Büchsenmacher untersteht in Ausübung seines Dienstes dem Watten-Officier7). *) *) Die Bezeichnung stammt noch aus den Zeiten der Landsknechte. 'ff Das charakteristische Abzeichen des Bataillons-, sowie des Regiments-Tambours ist ein mit einer Schnur gezierter Stock, welchen er in der rechten Hand zu tragen hat. Der Regiments-Tambour ist überdies noch durch einen breiten Bandoulier-Riemen von Egalisierungs-Tuch, welchen er bei Ausrückungen über die rechte Schulter trägt, gekennzeichnet. 3) Dieselben zählten anfänglich auf den Stand der Regiments-Musik, von 1857 an wurde dieser Dienst im Frieden durch geeignete Compagnie-Spielleute, welchen die Corporals-Auszeichnung verliehen werden konnte, versehen. ff Derselbe ist wie die übrigen Unterofiieiere gekleidet, nur trägt derselbe bei Regimentern. welche sich aus den im Reichsrathe vertretenen Kronländern ergänzen, Stiefelhosen und Stiefel, bei den aus den Ländern der ungarischen Krone sich ergänzenden, Csismen wie die Husaren. Als Bewaffnung führt er den Infanterie-Officiers-Säbel und Revolver. 5) Die zur Bedienung der Regiments-Geschütze erforderlichen „Büchsenmeister” waren dem Artillerie-Corps entnommen und sind mit obigen nicht zu verwechseln. 6) Im Kriege ist für jedes Bataillon einer normiert. ff Die Büchsenmacher aller Truppen trugen seit 1852 mohrengraue (schwarze) Uniform mit blauen Aufschlägen, den Unterofiiciers-Säbel und den aufgeschlagenen Hut (Corse-Hut) mit messingener .,Rose” ; dann bis 1898 einen dunkelblauen Waffenrock mit krapprothen Aufschlägen, lichtblaue Pantalons und als Kopfbedeckung eine Kappe (Officiersform) mit Distinctionsborten. dann den Infanterie-Säbel. Seither sind sie wie die übrigen Unter ofii eiere adjustiert und tragen als Abzeichen eine Corporals-Borte am Aermel des Waffenrockes. Sie stehen theils im Feldwebels-, theils im Führer- oder Corporals-Range. (Büchsenmacher 1., 2. und 3. Classe.)