Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

— 78 — Der Fahnenführer. So lange jede Compagnie eine Fahne besass, war grundsätzlich der Fähnrich zum Tragen derselben bestimmt1); wenn dieser den Dienst eines Lieutenants versah, so übergab er die Fahne an den „Führer”2), eventuell wenn dieser als Feldwebel fungierte, an einen hiezu eigens be­stimmten Unterofficier, der in diesem Falle „Fähnlträger” hiess. Als 1748 die Zahl der Fahnen auf zwei per Bataillon vermindert wurde, erschienen acht Fähnriche und acht Führer beim Stabe im Stande geführt. Vom Jahre 1769s) an oblag das Tragen der Fahne ausschliesslich den nunmehr wieder bei den acht ordinären Compagnien eingetheilten Führern. Die Fähnriche zogen nunmehr nur mit derselben auf die Fahnen-, Generals­oder Hauptwache. Die seit 1763 systemisierten zwei Fahnen-Cadetten hatten, der eine beim Leib-, der anderere beim Obrist-Bataillon, zwischen den Fahnen zu stehen. Seit 1805 waren die Führer wieder beim Regiments-Stabe im Stande (einer per Bataillon) und wurden diejenigen, welche die Fahne trugen, auch von 1857 an „Fahnenführer” genannt. Seit 1869 wird ein Cadet (die Officiers-Stellvertreter ausgenommen) zum Tragen der Fahne vom Regiments-Commando fallweise bestimmt. Die Hilfsarbeiter und Rechnungs-Hilfsarbeiter. Diese beiden Chargen sind für den Dienst in den Kanzleien bestimmt und zwar von ersteren (1867 normiert) im Frieden drei im Corporals-Range stehende für jenen der Er- gänzungs-Bezirks-Kanzlei, im Kriege ausser diesen noch ein Feldwebel und ein Zugsführer für die Adjutantur. Die Rechnungs-Hilfsarbeiter, von welchen seit 1890 im Frieden, wie im Kriege zwei beim Regiments-Stabe und drei beim Ersatz-Bataillons-Cadre, sämmtliche gleichfalls im Corporals-Range, in Verwendung stehen, versehen den Hilfsdienst in den beiden Rechnungs-Kanzleien4) nach Weisung des als Vorstand derselben fungierenden Truppen-Rechnungsführers. Nach abgelegter Prüfung und bei sonstiger Eignung, können dieselben zu Lieutenant-Rechnungsführern befördert werden. Die Mannschaft der Regiments-Musik ist in dienstlicher Hinsicht dem Regiments-Tambour, bezüglich der Ausbildung in musikalischer Hinsicht dem Kapellmeister untergeordnet. Den Chargen fallen rücksichtlich des inneren Dienstes die gleichen Functionen zii, wie bei der Compagnie6). Die früher erwähnten „Musik-Eleven”, deren Aufnahme seit 1867 gestattet ist, werden schon mit dem erreichten 14. Lebensjahre als Nachwuchs für brauchbare Musikanten aufgenommen und mit dem 17. Lebensjahre assentiert, haben jedoch für jedes als Eleve zugebrachte Jahr ein Jahr länger zu dienen6). Nachstehend genannte Chargen (Personen) sind nur für den Kriegsfall normiert: y) und *) Siehe Chargen der Compagnie. 3) Lacy’sches Reglement. 4j Jeder der beiden, für die mit dem Regiments-Stabe vereinigten Abtheilungen, dann für jene in der Ergiinzungs-Bezirks-Station bestehenden Verwaltungs-Commissionen. ist eine Rechnungs-Kanzlei nnterstellt. 5) Die Hautboisten waren, sowie die Spielleute, in älteren Zeiten nach dem Belieben des Inhabers geltleidet. Meistens trugen sie rothe Röcke, blaues Camisol, weisse Hals­tücher. Als unterscheidendes Merkmal waren am Rock auf den Schultern Verschnürungen aus gelbem, rothem oder blauem Harras (Epauletten, Schwalbennester) angebracht. Durch die Adjustierungs-Vorschrift vom Jahre 1828 (1810) wurde für dieselben der Csako mit Eederbusch und Anhängschnüren, dann eine Gala- und eine Regiments-Uniform vor­geschrieben. Erstere bestand aus dem weissen Rock mit dem Schnitte wie für Officiere, mit Borten und weisstuchenen Epauletten geziert, auf welch* letzteren der Namenszug des Kaisers in der Egalisierungsfarbe gestickt war, dann weissen, bortierten Beinkleidern; zu der Regiments-Uniform gehörte ein lichtblauer Rock, nur in der Egalisierungsfarbe passe- poiliert, dann blaue Beinkleider; das Porte-épóe war von Kameelhaar. Seit 1851 ist die Mannschaft der Regiments-Musik wie die übrige Mannschaft gekleidet und trägt gegenwärtig als DistinoHons Zeichen eine aus Packfong erzeugte Lyra am Rockkragen. Ihre Waffe ist der Infanterie-Säbel, bei der Mannschaft ohne Chargegrad mit einem Porte-épée von weisser, in der Egalisierungsfarbe durchwirkter Wolle. 6) Zur musikalischen Ausbildung derselben bestand von 1892 an eine „Musik-Eleven- schule” zu Prag, welche jedoch 1895 wieder aufgelöst wurde..

Next

/
Oldalképek
Tartalom