Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

— 70 — Es obliegt ihm die Unterweisung der Rechnungs-Unterofficiere'), sowie die Heranbildung eines Nachwuchses. Er untersteht unmittelbar dem Truppen- Commandanten * 2 3). Der Lieutenant-Rechnungsführer8) ist zur Unterstützung des Vorstandes der Rechnungs-Kanzlei und zu dessen Stellvertretung berufen; er kann eventuell auch mit einem selbstständigen Rechnungsführer-Posten betraut werden. Der Auditor (Regiments-Schultheiss) besorgte die Gerichtspflege nach den Anordnungen des ReHments-Commandanten (Inhabers). Er führte die Verlassenschafts-Angelegenheiten der Officiere; biebei gebührte ihm von dem Nachlass der ohne Erben verstorbenen von jedem Gulden 1 Groschen, jedoch durfte diese Taxe 100 Gulden nicht übersteigen. Waren Erben vorhanden, so mussten sich diese mit dem Auditor abfinden. Die Auditore der Infanterie hatten keine bestimmte Ofticiers-Charge, ausser es wäre ihnen vom Regiments-Commando eine solche ,,Titulatur” be­sonders verliehen worden4). In den ersten Jahren des 18. Jahrhunderts (spanischen Erbfolge­krieges) wurde auch der Dienst des Regiments-Secretärs dem Auditor übertragen5) und hatte er somit auch die ganze Regiments-Correspondenz zu führen, eine Rangsliste über die Officiere zu unterhalten und Aufzeich­nungen über alle wichtigen Vorfälle beim Regimente im Frieden, wie im Kriege zu machen (Führung der Regiments-Geschichte) 6). Mit 18. December 1767 wurden die Inhaber ermächtigt, den Auditoren hei langer Dienstzeit den Hauptmanns-Titel zu verleihen. Seit der gegen Ende des 18. Jahrhunderts vorgenommenen Reorgani­sierung des Militär - Gerichts - Wesens war der Auditor der Leiter des „Eegiments-Auditoriate s”, übte im Namen und Aufträge des Gerichts­herrn (Inhabers oder Commandanten) die Gerichtsbarkeit aus und war gleich­zeitig Referent (mit einem Votum informativum) bei Kriegsrechten. Nachdem früher der Inhaber selbst den Auditor wählen oder anstellen konnte, wurden selbe nunmehr nach abgelegter Prüfung und Probe-Praxis vom Hofkriegsrath ernannt und den Regimentern in Stand gegeben. Durch das Organisations-Statut vom Jahre 1857 verloren die Auditore den Officiers-Charakter und rangierten unter den Militär-Parteien, wo selbe eine eigene Gruppe „das Auditoriat” bildeten und hatten die bei den Regi­ments-Gerichten eingetheilten den Titel „Auditor 1. (2. oder 3.) Classe”. 1859 erhielten dieselben unter Belassung in der Gruppe der Militär-Parteien den Officiers-Charakter zurück,hiessen sohin,.Hauptmann - Auditor e 1.(2.—3.) Classe” und trugen wieder die volle Regiments-Uniform, ohne Feldbinde7). 1868 mit 15. December wurden die Regiments-Gerichte aufgelassen, die bei den Regiment ern eingetheilten Auditore zumeist zu den neu’aufgestellten Brigade-Gerichten (nunmehr Garnisons-Gerichten) übersetzt und bilden sämmt- liehe Auditore gegenwärtig eine eigene Standes-Gruppe, „das Officiers-Corps der Auditore”. Seit I8608) endlich werden einer Anzahl von Infanterie-Regi­mentern, mit Berücksichtigung der Garnisons-Verhältnisse, ein Hauptmann­oder Oberlieutenant-Auditor als ,juridischer Beirath” des Regiments- Commandanten beigegeben, welcher gleichzeitig als Strafrichter bei dem b Die Führung der Rechnungen der Compagnien erfolgt seit 1852 wieder bei den­selben durch einen Feldwebel; jene des Proviant-Geschäftes auch im Frieden seit 1857 durch eigene Proviant-Officiere. 2) Die Rechnungsführer waren im Allgemeinen bis 1851 wie die Officiere adjustiert, nur trugen sie als Kopfbedeckung einen dreieckigen Hut (ohne Federbusch). lieber ihre seitherige Adjustierung wird das Nähere in einem späteren Bande unter dem Abschnitte „Militär-Rechnungs-Branclie” gebracht werden. 3) Seit 1869 creiert. 4) In früheren Zeiten war die Verleihung des Fähnrich- oder Lieutenants-Titels ge­stattet, damit, wie es im Khevenb tiller’sehen Reglement heisst: „man mehr Consideration vor sie haben muss, dadurch die Regiments-Affairen besser beschleunigt werden”. 5) Er genoss auch die Gage eines solchen. 6) Diese Dienste Übergiengen successive von 1807 an, an den Regiments-Adjutanten. 7) Bis 1851 trugen die Auditore die Uniform wie die Officiere des Regiments (ohne Feldbinde), nur als Kopfbedeckung einen mit schwarzem Band eingefassten Hut. 1851 auch diese gleich den Officieren des Truppenkörpers. 8) Circular-Verordnung vom 28. April.

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