Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)

— 55 In administrativer Richtung bildeten die mit dem Regiments-Stabe ver­einigten 3 Feld-Bataillone, sowie das Reserve-Commando, je einen eigenen Verwaltungskörper, beziehungsweise es bestand bei jeder dieser Gruppen eine eigene „Verwaltungs - Commission”1). Der Kriegs-Stand jeder der 20 Feld-Compagnien war mit 236 Mann normiert; jener des ganzen Regiments, inclusive der beiden Stäbe mit 6081 Mann. Was den Friedens-Stand anbelangt, war jener der Compagnien des Reserve-Commandos ein bedeutend geringerer, als jener der Compagnien des Feld-Regiments. Nachdem 1867 die Bezeichnung der zwei Gebührsclassen der Charge der Unterlieutenants als solche I. und II. Classe aufgehört hatte1), wurde 1869 nach vollzogener Reorganisation des Cadetten-Systems* 2 3) jeder Unterschied in der Gebühr der Unterlieutenants aufgehoben und bei jeder Compagnie nunmehr nur 1 Unterlieutenant, dagegen 1 „C adet- Officiers-Stellvertreter” systemisiert. Für diedasManipulations-(Schreib-)Geschäft beiden Compagnien führenden Feldwebel wurde die Benennung „Rechnungs-Feldwebel” vorgeschrieben4). Bei jedem Regimente blieben zwei Fahnen, die weisse Leibfahne für die mit dem Stabe vereinigten 3 Feld-Bataillone, mit der Eintheilung beim 2. Bataillon, und eine gelbe bei den im Ergänzungs-Bezirke befindlichen Bataillonen (Reserve-Commando), welche in der Regel mit dem 4. Bataillon auszurücken hatte. Zum Tragen der Fahnen waren Cadetten zu bestimmen. Gleichzeitig mit der 1868 erfolgten Aufhebung sämmtlicher Inhabers- Rechte wurden auch die Regiments - Seelsorgen und Regiments - Gerichte aufgelassen. In Folge Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wurde das Institut der „Einjahrig-Freiwilligen” in das Leben gerufen5). Für den „Gemeinen” wurde die Benennung „Infanterist” normiert, statt der Zimmerleute „Pionniere” creiert. Schon früher (1861/62) waren die „Blessierten träger” und „Compagnie- Schuster”, sowie „Gefr ei ter-Hornis ten” systemisiert worden, welche letztere zwei Kategorien jedoch in der Organisation pro 1869 nicht mehr Vorkommen. In den Jahren 1867—1869 fanden mehrfache wichtige Aenderungen in Bezug auf Adjustierung und Bewaffnung statt. Für die Infanterie wurden statt der bisher seit mehr als 160 Jahren ge­tragenen weissen Waffenröcke, solche von dunkelblauer Farbe mit Stehkragen und einer Reihe Knöpfe, unter Beibehaltung der bisherigen Egalisierungs­farben der Regimenter6) vorgeschrieben. Gleichzeitig wurden für Officiere und Mannschaft dunkelblaue Blonsen eingeführt. Für die besten Schützen wurden Abzeichen und zwar bei der Infanterie von rother Wolle normiert. Die Bezeichnung „Grenadier” für länger Fortdienende wurde (1869) ab- gescbafft, ebenso die von demselben getragene Granate. Statt dieser erhalten solche als Unterscheidungszeichen am linken Arme zu tragende Armstreifen von gelber Wolle. Dieses Dienstzeichen besteht nach 3 Jahren in einem, nach 9 und mehr Jahren in drei Streifen. Die wesentlichste Aenderung und Verbesserung betraf jedoch die Be­waffnung, indem das Princip der Hinterladung für die Feuerwaffen der Armee allgemein angenommen wurde. *) Die Verwaltungs-Commission besorgt die ökonomisch - administrativen Dienst­geschäfte und besteht aus einem Stabs-Officier als Präses, dem Proviant-Officier und einem Trupp en-Rechnungsführ er. 2) Die verschiedenen G-ebührssätze blieben jedoch vorläufig ungeändert. 3) Siehe: ..Die Chargen und ihre Obliegenheiten.” 4) Gegenwärtig müssen die diesen Dienst versehenden nicht unbedingt die Feldwebels­Charge bekleiden, heissen daher „Rechnungs-Unterofficiere”. 6) Näheres hierüber unter : ,,Die Chargen und ihre Obliegenheiten.” **) Mit Ausnahme jener Regimenter, welche bisher dunkelblaue Egalisierung trugen und nunmehr aschgraue erhielten.

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