Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)
54 — In dem Feldzüge 1866 witrden bei allen Regimentern vierte Bataillone errichtet, welche jedoch nicht im unmittelbaren Regiments-Verbände im Felde zur Verwendung gelangten, sondern meist Besatzungsdienste versahen oder einzelnen Brigaden zugetheilt waren. Jedes Regiment hatte ausser der organi- sationsgemäss vorgeschriebenen noch eine zweite Depot-Division aufgestellt und wurden aus denen von 60 Infanterie-Regimentern 20 combinierte Bataillone formiert. Diese Bataillone standen theils als Besatzung in Olmütz, theils im Brückenköpfe von Floridsdorf, wurden jedoch Mitte Juli wieder aufgelöst, die Mannschaft zur Ergänzung der Abgänge bei den Regimentern verwendet1). Der Kriegs-Stand der Unter-Abtheilungen war der durch die Organisation vom Jahre 1861 vorgeschriebene. 1866—1883. Mit Kriegs-Ministerial-Erlass vom 6. September 1866 wurde die für die Organisation der Infanterie sehr wichtige Massregel publiciert, dass alle Bataillone nur zu 4 Compagnien zu formieren seien. Jedes Regiment hatte im Frieden aus 4 solchen Bataillonen und einem Depöt-Cadre zu bestehen. Mit Allerhöchster Entschliessung vom 17. April 1868 wurden Cadres für ein 5. Bataillon aufgestellt* 2 3 4 * * *). In Folge Einführung der allgemeinen "Wehrpflicht wurde auch die Infanterie mit 10. April 1869 erneuert reorganisiert und hatte jedes der 80 Linien-Infanterie-Regimenter aus 5 Feld-Bataillonen zu 4 und einem „Ergänzungs-Bataillon” .zu 5 Compagnien zu bestehen. Die Compagnien der Feld-Bataillone, nunmehr ohne Unterschied auch „Feld-Compagnien” genannt, hatten die Nummern von 1—20, jene des Ergänzungs-Bataillons, welche aber auch als solche benannt wurden, die Nummern von 1 — 5 zu führen. Die 3 ersten Feld-Bataillone waren im Frieden als bewegliches Element anzusehen undkonnten den Bedürfnissen entsprechend in festen Plätzen, grossen Städten etc. dislociert sein. Das 4. und 5. Bataillon war grundsätzlish unter dem Befehle eines Obersten oder Oberstlieutenants vereinigt; das von diesem Stabs-Officier geführte Commando hiess im Frieden: „Re serve - Command o”, im Kriege, bei selbstständiger Verwendung: „Reserve-Regiment”. Im Frieden waten beide Bataillone en cadre gesetzt und hatten, behufs Vornahme der nunmehr gesetzmässigen Waffenübungen mit den Reservemännern, stets im Ergänzungs- Bezirke dislociert zu sein. Das Ergänzungs-Bataillon befand sich im Frieden auch en cadre und war gleichfalls in der Ergänzungs-Bezirks-Station dislociert8). Alle 5 Feld-Bataillone sollten aus gleichwerthigen Elementen bestehen. J) Die Bataillone wurden folgendermassen zusammengesetzt r Nr. 1 aus den zweiten Depot-Divisionen von Nr. 1, 4, 8; 2 aus 27, 47, 49 ; 8 aus 20. 50, 57; 4 aus 9, 15, 55; 5 aus 24, 58, 65; 6 aus 5, 89, 66 ; 7 aus 33, 37. 68 ; 8 aus 44, 46, 52 ; 9 aus 19, 32. 69; 10 aus 25, 84, 60; 11 aus 35, 42, 73; 12 aus 28, 36, 74; 13 aus 18, 21, 54; 14 aus 3, 12, 71; 15 aus 48, 72, 76; 16 aus 40, 67, 70; 17 aus 10, 30, 77; 18 aus 6, 53, 78; 19 aus 23, 29, 43 und 20 aus 50, 61, 64. Bei 13 jener Infanterie-Regimenter, deren zweite Depot-Divisionen nicht in einem der obigen Bataillone eingetheilt waren, wurden aus diesen, sowie aus den ersten Depot-Divisionen fünfte Bataillone errichtet, welche theils in Ober- und Nieder-Oesterreich, theils in Siebenbürgen Besatzungsdienste versahen. Es waren dies die 7 italienischen Regimenter Nr. 13, 16, 26, 38, 45, 79 und 80, dann fünf von den siebenbürgischen Regimentern und zwar Nr. 2, 31, 51, 62 und 63, endlich das Regiment Nr. 41, dessen fünftes Bataillon aber in Czernowitz verblieb. Von den übrigen sieben Regimentern, deren zweite Depot-Divisionen ebenfalls nicht in combinierten Bataillonen standen, waren jene von Nr. 11, 14. 59 und 75 als Besatzungen in Tyrol, jene von Nr. 7, 17 und 22 als solche in Kärnthen und Krain verwendet. 2) Laut der mit 21. Februar 1867 sanctionierten provisorischen Organisation sollte ein Infanterie-Regiment in erster Linie aus dem 1.—4. Feld-Bataillon, in zweiter Linie aus einem 5. und 6. Bataillon und einer Depot-Division bestehen. Der G-esammt-Kriegs-Stand war ein sehr hoher. 3) Im Falle einer ausserordentlichen Kräftesteigerung im Kriegsfälle konnte aus 4 Ergänzungs-Compagnien ein 6. Feld-Bataillon gebildet werden, welches je nach Bedarf dem Reserve-Regiment zugetheilt, oder selbstständig verwendet werden sollte. Die zurückbleibende 5. Ergänzungs-Compagnie hatte in diesem Falle alle Functionen des Ergänzungskörpers zu übernehmen.