Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)

- 53 — Yom Jahre 1855 an erfolgte successive die Betheilung der Infanterie mit einem neuen gezogenen Feuergewehre, dem „Kapselgewehre System Lorenz”, bei welchem die Entzündung durch eine auf den Piston zu steckende Kapsel und die richtige Führung des Projectils durch Compression bewirkt wurde. Die Tragweite dieses Gewehres betrug 600 Schritte. Statt der bisherigen Kundkugeln traten nunmehr Spitzkugeln in Ver­wendung. Zur Aufbewahrung der Kapseln diente ein „Kapseltäschchen”, welches a,m Bajonnett-Ueberschwungriemen mit einer Schleife verschiebbar an­gebracht und so zu tragen war, dass es auf die Kreuzung der beiden Ueber- schwungriemen zu liegen kam. 1859—1866. Zufolge Allerhöchster Entschliessung vom 27. September 1859 hatte mit 1. Februar 1860 die Umwandlung der bisherigen 62 Regimenter ä 4 Ba­taillone in 80 Regimenter ä 3 Feld-Bataillone, jedes zu 6 Compagnien zu er­folgen; im Kriege hatte jedes Regiment eine Depöt-Division aufzustellen. Jedes der alten Regimenter hatte zu diesem Behufe ein, einige derselben auch zwei Bataillone abzugeben, aus welchen nicht nur die 18 neuen Regi­menter formiert, sondern auch gleichzeitig die bisher lombardischen Regimenter wieder completier’t und reorganisiert wurden1). Gleichzeitig hörten die Grenadiere im kaiserlichen Heere auf zu existieren; die Benennung „Grenadier” übergieng ohne Rücksicht auf die Charge auf alle über die gesetzliche Capitulation weiter dienenden Personen des Mannschafts­standes (reengagierte) der Infanterie und Grenzer* 2 3). Im Jahre 1861 wurden für einige Truppen und Branchen, darunter auch die Infanterie, Waffenröcke mit umgeschlagenem Kragen und einer Reihe Knöpfen, unter Beibehaltung der weissen Farbe vorgeschrieben. Die Officiere hatten von nun an die Feldbinde über die rechte Schulter zu tragen, wozu an den Waffenröcken Achselspangen von Gold und da gleich­zeitig verfügt wurde, dass selbe auch über dem Mantel zu tragen sei, an letzteren Achseldragoner von Tuch angebracht wurden8). Die Säbelkuppeln werden seither von den Officieren unter dem Rock getragen (Leibriemen nicht mehr mit der Goldborte besetzt, der rückwärtige Tragriemen verschiebbar). Bezüglich der Mäntel wurde verordnet, dass dieselben auf Märschen und im Felde stets anzuziehen seien und zwar bei kalter Witterung über den Rock, bei warmer über das Hemd (Weste)4). Um den Mann im Marsche nicht zu hindern, mussten die unteren Enden der Schösse eingeschlagen werden5). Für die Mannschaft wurden Aermelleibel, und zwar für die Infanterie weisse, eingeführt6 *). Jeder Mann hatte nunmehr mit einer aus Eigenem zu beschaffenden Feldflasche (aus Holz) versehen zu sein; seit 1865 waren dieselben aus Glas mit BlechübeAiug, welch’ letzterer später durch den Lederüberzug er­setzt wurde. Bezüglich der Fahnen, deren jedes Bataillon noch eine besass, wurde (1860) verfügt, dass die Leibfahne jederzeit beim 1. Bataillon einzutheilen sei. In tactischer Hinsicht wurde für die gesammte Fuss-Truppe die zwei­gliedrige Aufstellung normiert. *) Jene alten Regimenter, welche zwei Bataillone abgegeben hatten, erhielten als Ersatz ein von einem anderen solchen abgegebenes zutransferiert. (Siehe Beilage IV.) a) Dieselben waren durch messingene Granaten auf dem Riemenzeug und der Patron­tasche, sowie durch eine weisstuchene Granate am Rockkragen ausgezeichnet; bei den übrigen Truppen wurden solche „Veteranen” genannt. 3) Das Tragen der Feldbinde über dem Mantel wurde 1864 nach dem Feldzuge in Dänemark wieder abgestellt: 1868 das Tragen der Feldbinde um den Leib neuerlich eingeführt. 4) Bei Paraden wurden selbe wieder en bandouliére getragen. 5) Diese Vorschrift wurde nach dem Feldzuge 1866 aufgehoben. ö) Das Tragen der den Officieren gestatteten Zwilch- oder Schafwoll-Röeke wurde wieder abgestellt.

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