Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)

— 52 — Nachdem die Bespannung der zum .Regiments-Train gehörigen Wagen nicht mehr vom Fuhrwesen beigestellt wurde und die Regimenter selbst zu diesem Zwecke Pferde im Stande zu führen hatten, so wurde auch die hiezu erforderliche Mannschaft, „Fahr- und Pack-Gemeine”1), nunmehr für den Kriegsfall evident geführt, beziehungsweise im Kriegs - Stande der Unter- Abtheilungen normiert. Ferner wurden „Bataillons-Tambours” und „Bataillons- Hornisten”, ebenfalls nur für den Kriegsfall, systemisiert. (Seit 1869 sind solche auch im Frieden normiert.) Im Feldzuge 1859 gelangten bei allen Regimentern ausser den organi- sationsgemäss formierten Grenadier-Bataillonen fünfte Bataillone zur Auf­stellung, welche jedoch meist zu Besatzungsdiensten verwendet wurden. Die theils sofort nach dem Regierungs-Antritte Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph, theils in den folgenden Friedensjahren 1850—18591 2) vor­genommenen Aenderungen in der Adjustierung und Bewaffnung bestanden im Wesentlichen in Folgendem : Abschaffung der als Ghargen-Ahzeichen vorgeschriebenen spanischen Rohre3) der Feldwebel, sowie der Corporalsstöcke von Haselholz. Einführung der Chargen-Distinctionen auf den Kragen der Uniformen, welche anfänglich hei den Oberofflcieren je nach den Knöpfen in goldenen oder silbernen, bei den Unterofficieren in Litzen aus weissem Harras bestehen sollten; später jedoch (nach Ende 1849) wurden statt derselben die „Distinctions-Sterne” in der noch gegenwärtig bestehenden Form und chargenweise festgesetzten Zahl vorgeschrieben4 5). Statt der bisherigen frackartigen Röcke wurde für die Infanterie der weisse Waffenrock mit Stehkragen und zwei Reihen Knöpfen vorge­schrieben6). Die Beinkleider aller Officiere wurden statt der Seitenborten mit dem weissen Passepoil versehen, jene der ungarischen Regimenter waren nach dem Schnitte, wie selber für die deutschen Regimenter vorgeschrieben, zu tragen (keine Csismen mehr). Für die 1853 statt der bisherigen Fourierschützen normierten Officiers- diener wurde der lichtblaue Waffenrock mit umgeschlagenem Kragen voi- geschrieben, sowie die lichtblaue Tellerkappe. Die Csakos werden statt aus Tuch nunmehr aus Filz erzeugt, an Stelle der früheren Cocarden trat der kaiserliche Adler, beziehungsweise Metallrosen. Die Stabs-Officiere, welche bisher noch den dreieckigen Hut (seit 1849 mit Federhusch) trugen, erhielten 1854 auch den Csako. Der Mantel hatte nicht mehr en bandouliére, sondern im Kranze um den Tornister geschnallt getragen zu werden u. s. w. Was die Bewaffnung betrifft, so wurde für die Füsilier-Officiere der deutschen Regimenter nunmehr auch statt des Degens der Säbel eingeführt, die Säbelkuppel für alle Officiere der Armee von rothem Leder mit Goldborten vorgeschrieben und hatte in Parade über den Waffenrock getragen zu werden. Die Spielleute, sowie die Zimmerleute erhielten statt des Säbels das „Faschinenmesser” (jetzt Pionnier-Säbel genannt) als Seitenwaffe. Das Gewehr, dessen Bajonnett fortan nur in gewissen Fällen zu pflanzen war, wurde nicht mehr nach der ermüdenden Art senkrecht andieSchulter gelehnt, sondern in möglichstem Gleichgewichte auf der linken Schulter getragen. 1851 wurden 16 Mann per Compagnie und 2 Corporale mit Kammerbüchsen betheilt, 1854 noch weitere 36 Mann und waren nunmehr sämmtliche Unter- officiere und die besten Schützen des dritten Gliedes mit solchen ausgerüstet. 1) Gegenwärtig „Fahrsoldaten” genannt. 2) Adjustierungs-Vorschrift für Officiere vom Jalire 1854. 3) Die Officiere trugen dasselbe schon seit 1807 nicht mehr. 4) Eine Aenderung hierin trat später nur bezüglich der Feldwebels ein, für welche ursprünglich drei Sterne vorgeschrieben waren und welche nach Creierung der Charge der Zugsführer (1857) noch das Börtchen am Kragen erhielten. 5) Die von den Officieren getragenen Caput-Röcke, sowie die Campagne-Uniformröcke wurden abgeschafft, das Tragen von Civilkleidern denselben gänzlich untersagt, dagegen jenes des Schnurrbartes, den bisher nur die ungarischen Regimenter getragen, anbefohlen.

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