Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - II. Die Jäger-Truppe - Entwickelung und innere Organisation

— 640 ­der Zugsführer seit 1857 normiert; der Unterjäger äquiparierend mit dem Corporal; der Patrouilleführer mit dem Gefreiten, sämmtliche mit den gleichen Obliegenheiten. Der Jäger. Der Soldat niederster Sold-Classe wurde schon seit Erscheinen des ersten Abrichtungs-Reglements fúr die Jäger vom Jahre 1841 nicht mehr Gemeiner, sondern „Jäger” genannt. Der Compagnie-Hornist bis 1850 Trompeter genannt. Eine Zeit lang waren auch mit dem Gewehre ausgerüstete Patrouille­führer-Hornisten systemisiert; Officiersdiener (früher Privatdiener); Pionniere (früher Zimmerleute); Blessiertenträger bei jedem Bataillon in der gleichen Zahl vorge­schrieben wie für die Infanterie. Bezüglich der Cadetten bestand nur vor dem Jahre 1849 der Unterschied, dass in der Jäger-Truppe nur die sogenannten ex propriis Cadetten systemisiert waren. Alle übrigen bei der Infanterie geschilderten Aenderungen in dieser Charge betreffen in gleicher Weise jene der Jäger-Truppe und ist daher gegen­wärtig auch bei jeder Compagnie ein Cadet-Officiers-Stellvertreter normiert. Einjährig-Freiwillige. Zur Aufnahme solcher sind sowohl die Kaiser- Jäger-Regimenter, als auch die einzelnen Feld-Jäger-Bataillone berechtigt. Ergänzung. Das Kaiser-Jäger-Begiment erhielt im Sinne der bei der Errichtung ge­troffenen Verfügungen seine Egänzung unverändert aus Tyrol und Vorarlberg und bildete das Gebiet dieser Provinzen bis 1890 einen eigenen Werb-Bezirk, beziehungsweise Heeres-Ergänzungs-Bezirk, welcher eben nur dieses eine Begiment complet zu erhalten hatte und von der Abgabe von Becruten an Special-Waffen zum grossen Theile befreit war. 1890 wurde, da das Begiment mittlerweile bereits einen Stand von zwölf Bataillonen erreicht hatte, das Gebiet von Tyrol und Vorarlberg, um die Durch­führung der Ergänzung zu erleichtern, in drei Ergänzungs-Bezirke getheilt, aus welchen sich die seit 1895 formierten vier Tyroler Kaiser-Jäger-Regimenter ergänzen1). Die Ergänzung der Feld-Jäger-Bataillone erfolgte in der ersten Zeit durch freie Werbung exempter Inländer, unter gewissen Bedingungen von Aus­ländern und insoferne dieselbe nicht hinreichend war, durch Aushebung von, für den Jägerdienst geeigneten Individuen, welche ihrer Qualification nach der Widmung zur activen Armee unterlagen. 1817 wurden die Peld-Jäger-Bataillone mit ihrer regelmässigen Ergänzung, welche nunmehr auch durch Stellung erfolgte, an die einzelnen Kronländer gewiesen und hatten die General-Commanden die Zuweisung der für den Jäger-Dienst verwendbaren abgestellten Becruten an die einzelnen Bataillone zu bewirken* 2). 3) Nach dem Gesetze vom 10. März 1895 über das Institut der Landes-Vertheidigung von Tyrol, werden die nach den Bestimmungen des Wehrgesetzes einzureihenden Wehr­pflichtigen, in eine nach dem gesetzlich verfügbaren Stande vom Kaiser zu bestimmende Anzahl Tyroler und Vorarlberger Truppenkörper formiert. 2) Aus welchen Kronländern sich die einzelnen Bataillone ergänzten, ist aus der Bei­lage 9 zu entnehmen.

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