Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - II. Die Jäger-Truppe - Entwickelung und innere Organisation
— 640 der Zugsführer seit 1857 normiert; der Unterjäger äquiparierend mit dem Corporal; der Patrouilleführer mit dem Gefreiten, sämmtliche mit den gleichen Obliegenheiten. Der Jäger. Der Soldat niederster Sold-Classe wurde schon seit Erscheinen des ersten Abrichtungs-Reglements fúr die Jäger vom Jahre 1841 nicht mehr Gemeiner, sondern „Jäger” genannt. Der Compagnie-Hornist bis 1850 Trompeter genannt. Eine Zeit lang waren auch mit dem Gewehre ausgerüstete Patrouilleführer-Hornisten systemisiert; Officiersdiener (früher Privatdiener); Pionniere (früher Zimmerleute); Blessiertenträger bei jedem Bataillon in der gleichen Zahl vorgeschrieben wie für die Infanterie. Bezüglich der Cadetten bestand nur vor dem Jahre 1849 der Unterschied, dass in der Jäger-Truppe nur die sogenannten ex propriis Cadetten systemisiert waren. Alle übrigen bei der Infanterie geschilderten Aenderungen in dieser Charge betreffen in gleicher Weise jene der Jäger-Truppe und ist daher gegenwärtig auch bei jeder Compagnie ein Cadet-Officiers-Stellvertreter normiert. Einjährig-Freiwillige. Zur Aufnahme solcher sind sowohl die Kaiser- Jäger-Regimenter, als auch die einzelnen Feld-Jäger-Bataillone berechtigt. Ergänzung. Das Kaiser-Jäger-Begiment erhielt im Sinne der bei der Errichtung getroffenen Verfügungen seine Egänzung unverändert aus Tyrol und Vorarlberg und bildete das Gebiet dieser Provinzen bis 1890 einen eigenen Werb-Bezirk, beziehungsweise Heeres-Ergänzungs-Bezirk, welcher eben nur dieses eine Begiment complet zu erhalten hatte und von der Abgabe von Becruten an Special-Waffen zum grossen Theile befreit war. 1890 wurde, da das Begiment mittlerweile bereits einen Stand von zwölf Bataillonen erreicht hatte, das Gebiet von Tyrol und Vorarlberg, um die Durchführung der Ergänzung zu erleichtern, in drei Ergänzungs-Bezirke getheilt, aus welchen sich die seit 1895 formierten vier Tyroler Kaiser-Jäger-Regimenter ergänzen1). Die Ergänzung der Feld-Jäger-Bataillone erfolgte in der ersten Zeit durch freie Werbung exempter Inländer, unter gewissen Bedingungen von Ausländern und insoferne dieselbe nicht hinreichend war, durch Aushebung von, für den Jägerdienst geeigneten Individuen, welche ihrer Qualification nach der Widmung zur activen Armee unterlagen. 1817 wurden die Peld-Jäger-Bataillone mit ihrer regelmässigen Ergänzung, welche nunmehr auch durch Stellung erfolgte, an die einzelnen Kronländer gewiesen und hatten die General-Commanden die Zuweisung der für den Jäger-Dienst verwendbaren abgestellten Becruten an die einzelnen Bataillone zu bewirken* 2). 3) Nach dem Gesetze vom 10. März 1895 über das Institut der Landes-Vertheidigung von Tyrol, werden die nach den Bestimmungen des Wehrgesetzes einzureihenden Wehrpflichtigen, in eine nach dem gesetzlich verfügbaren Stande vom Kaiser zu bestimmende Anzahl Tyroler und Vorarlberger Truppenkörper formiert. 2) Aus welchen Kronländern sich die einzelnen Bataillone ergänzten, ist aus der Beilage 9 zu entnehmen.