Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - II. Die Jäger-Truppe - Entwickelung und innere Organisation

— (541 ­Mit der Ergänzungs-Bezirks-Eintheilung vom Jahre 1857 (1853) wurden dieselben nicht mehr an die Kronländer in concreto gewiesen, sondern speciell bestimmt, aus welchem Ergänzungs-Bezirk, beziehungsweise durch welches Infanterie-Regiment jedes einzelne Bataillon seine Ergänzung zu erhalten habe. 1861 wurde die bisher übliche Commandierung von Wahl-Officieren seitens der Jäger-Bataillone zu den Stellungs-Commissionen abgestellt. Seit 1889') endlich sind die Feld-Jäger-Bataillone mit ihrer Ergänzung an den Bereich bestimmter Territorial-Commanden, also nicht ausschliesslich eines Kronlandes im engeren Sinne, gewiesen. Die fallweise im Bereiche des zuständigen Ergänzungs-Bezirkes aufge­stellten und stationierten Depot- (Ergänzungs-, oder Ersatz-) Abtheilungen, welche zeitweilig ganze Compagnien stark, oft aber, sowie gegenwärtig, nur auf den Cadre-Fuss gesetzt sind* 2 3 * * * *), hatten mit der Durchführung der Ergänzung nichts zu thun, sondern oblag denselben theilweise die Ausbildung der Recruten, sowie die Waffenübungen mit den Reserve-Männern. Den gegenwärtig systemisierten Ersatz-Compagnie-Cadres sowohl der Feld-Jäger-Bataillone, als äem Ersatz-Bataillons-Cadre der Tyroler Jäger-Regi­menter obliegt lediglich die Führung der Evidenz der im nichtactiven Ver­hältnisse befindlichen Personen ihres Truppenkörpers. Der Subaltern-Officier desselben ist gleichzeitig Magazins-Officier. Im Mobilisierungsfalle haben die Ersatzkörper hauptsächlich die Be­stimmung, die militärische Ausbildung der Recruten und Ersatz-Reservisten zu besorgen und den Ersatz iür Abgänge im Stande der Feld-Abtheilungen zu leisten. Die drei Ergänzungs-Bezirks-Commanden zu Innsbruck, Brixen und Trient fungieren wie alle übrigen als selbstständige Local-Behörden. Der Commandant des Ersatz-Bataillons-Cadres des 1., 2. und 3. Regiments ist gleichzeitig Ergänzungs-Bezirks-Commandant, die bei diesen Cadres eingetheilten Hauptleute zu dessen eventueller Stellvertretung bestimmt. Von den hei jedem Ersatz-Bataillons-Cadre systemisierten zwei Er- gänzungs-Bezirks-0fficieren fungiert der eine gleichzeitig als Magazins- Officier und besorgt den Manipulations- und Rechnungsdienst hinsichtlich des Augmentations-Magazins (das Train-Material verwaltet der Stellvertreter des Proviant-Officiers); der zweite ist gleichzeitig Commandant des Truppen- Tran sporthauses. Ausbildung. Was die Ausbildung der Jäger-Truppe betrifft, so wurden früher an dieselbe, als mit einer besseren Waffe betheilt, als die Infanterie und vorzugs­weise zur Durchführung aller Aufgaben des kleinen Krieges bestimmt, auch höhere Anforderungen gestellt, als an jene. Begünstigt durch den Umstand, dass denselben ein ausgesuchtes Recruten-Material zugewiesen wurde8), beziehungsweise durch Werbung in den Reihen derselben stand, sowie dadurch, dass die Bataillone der Jäger-Truppe zumeist in kleineren Garnisonen sich befanden, wo die Mannschaft weniger durch Wachdienst oder anderweitige Commandierungen in Anspruch genommen war, konnte bei denselben eine viel gründlichere Schulung Platz greifen und das Haupt-Augenmerk wurde auch auf Vervollkommnung der Ausbildung im Schiess­wesen, auf den Feld-Dienst, endlich auf Erhöhung der Marsch-Leistungsfähigkeit 3) Seit 1890 müssen diese im Standorte eines Heeres-Ergänzungs-Bezirks-Commandos dislociert sein. 2) Beim 4. Regimenté Tyroler Kaiser-Jäger, welches ans vier früheren Feld-Jäger- Bataillonen besteht, befinden sich die Augmentations-Yorräthe noch in den früheren Sta­tionen und werden von der Verwaltungs-Commission des in ihrem Standorte befindlichen Infanterie-Ersatz-Bataillons-Cadres verwaltet; jenes des ehemaligen Feld-Jilger-Bataillons Nr. 8, das sich in Linz befand, ist. da das Regiment seit der Formierung dort garnisoniert, dem Regiments-Commando unterstellt. (Bei diesem Regimente bestehen auch dermalen noch vier abgesonderte, mit den Nummern 1 bis 4 bezeichnete Ersatz-Compagnie-Cadres.) Circular- Verordnung vom 24. April 1895. Praes. Nr. 2078. 3) In dem Handbillete Sr. Majestät Kaiser Franz I. an den Generalissimus Erzherzog Carl anlässlich der Auflösung des Jäger-Regiments, beziehungsweise Formierung der Jäger-Divisionen aus demselben, heisst es -wörtlich . . . ,,dass bei der Werbung für eine Truppe, auf die man vorzügliches Vertrauen haben muss . . . mit der erforderlichen Vor­sicht vorzugehen sei”. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. I. Bd. 41

Next

/
Oldalképek
Tartalom