Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)
- 43 Als Kopfbedeckung erhielt die Mannschaft statt des Hutes ein Casquet von schwarzem Leder *). Der Rock, oder wie er nun genannt wurde: „das Rockel” erhielt eine wesentlich veränderte Form; er wurde kürzer, enger, mit einer Reihe Knöpfe zu schliessen, die Schösse aufgeschlagen. Für alle Regimenter ohne Unterschied war die weisse Farbe vorgeschrieben. Die Aufschläge, der schmale umgelegte Kragen, sowie das umgeschlagene Unterfutter der Rockschösses) war für je 2 Regimenter von der gleichen, durch das Los bestimmten Egalisierungs- Farbe und diese zwei Regimenter unterschieden sich durch gelbe oder weisse Knöpfe von einander8). Die Röcke der ungarischen Regimenter unterschieden sich nur durch den abweichenden Schnitt der Aufschläge und durch die auf denselben angebrachten Armlitzen* 2 3 4 5). Den Offleieren, welche stets gleich wie die Mannschaft gekleidet zu sein hatten,wurde das Tragen von goldgestickten Röcken im Dienste strenge untersagt6 * 8). Die Beinkleider waren nunmehr eng, weiss, dazu hohe Stiefel, beziehungsweise Gamaschen bei der Mannschaft; für die ungarischen Regimenter hatten erstere von der Farbe der Aufschläge zu sein6). Für die Mannschaft wurde ein Mantel (Caput-Rock) von grauem Tuche, dem sogenannten „Pfeifer- und Salz-Zeug” eingeführt’). Die Halsbinde hatte nicht mehr roth, sondern schwarz zu sein. Der Tornister war von nun an aus Kalbfell; die Unterofficiere erhielten infolge ihrer Betheilung mit der Bajonnettfhnte kleinere Patrontaschen, „Cartouche” genannt. Bezüglich der noch immer als Feldzeichen geltenden „Feldbinde” der Officiere wurde nach dem Tode Kaiser Carl VI., beziehungsweise 1743, die grasgrüne Farbe vorgeschrieben und waren selbe je nach dem Range mit Gold, oder goldgelber Seide durchwirkt. 1745 wurde verordnet, dass dieselbe wieder von Goid mit schwarzer Seide, für Stabs-Officiere, Hauptleute und Lieutenante in 3 verschieden ausgestatteten Kategorien zu sein habe. Sie wurde stets um den Leib getragen8). Specielle Vorschriften regelten die Tragart der Haare, welche sowohl heim Officier, als bei der Mannschaft in Zöpfe geflochten wurden, die letztere trug überdies die Seitenhaare in Locken gedreht9). "Was schliesslich die Farbe der Fahnen betrifft, so wurden nach dem Tode Kaiser Carl VI., beziehungsweise 1743 nach der Wahl Carl VII. von Bayern zum römisch-deutschen Kaiser, von der Königin Maria Theresia, welche alle unter ihrem Vorgänger im kaiserlichen Pleere in Gebrauch gestandenen Fahnen übernommen hatte10), für alle Compagnie-Fahnen, mit J) Die Officiere behielten den nunmehr mit einer silbernen oder goldenen Borte eingefassten, dreieckigen, aufgestülpten Hut; doch wurde ihnen 1789 gestattet, ein leichtes Casquet statt des Hutes zu tragen. (K. A., H. K. R. Lacy-Acten 207/23 vom 11. Februar.) 2) Das Tragen der Brust-Reverse (Bavaroisen), sowie der 1765 eingeführten Epauletten wurde abgestellt. 3) Nachdem 1718 noch die Wahl der Farbe der Aufschläge u. s. w. den Inhabern überlassen worden war, wurde 1757 angeordnet, dass alle Regimenter hellrothe Aufschläge, wie sie das Regiment Harsch (1809 als Nr. 50 aufgelöst) damals hatte, tragen sollten, doch wurde infolge des andauernden Kriegszustandes von der Durchführung dieser Massregel abgesehen. Bezüglich der den Regimentern durch das Dos zugefallenen Farben, war ein Tausch (Anzeige binnen 6 Wochen) gestattet; so war z. B. dem Regimente Carl Lothringen Nr. 3 die braune Farbe zugefallen und wurde über Wunsch des Inhabers der Tausch mit Neipperg Nr. 7 bewilligt u. A. (K. A., H. K. R. 1761, Februar 182.) Siehe Beilage III. *) Nur geduldet, erst 1828 vorgeschrieben. (Adjustierungs-Vorschrift 1828 pag. 5.) 5) Hit Verordnung vom 25. Februar 1751 (K. A., H. K. R. Februar 336) wurde denselben als eine besondere Auszeichnung gestattet, in der Militär-Kleidung bei Hofe erscheinen zu dürfen; ausser Dienst konnten sich dieselben je nach ihrem Range und Vermögen, gestickter und anderweitig verzierter Röcke (Westen) bedienen. e) Wegen der geringen Dauerhaftigkeit der gelben Farbe bei Nr. 2 und 31, erhielten diese Regimenter später dunkelblaue, von 1798 an, sowie alle ungarischen Regimenter, lichtblaue Beinkleider. ’) Den Officieren wurde das Tragen der Caput-Röcke erst 1788 gestattet. 8) K. A., H. K. R. December 236. Reg. 1785 wurde den Ober-Officieren gestattet, dieselbe von schwarzgelber Seide zu tragen. ■!] Der Zopf 1805, die Locken 1775 abgestellt. : Ausser der von Kaiser Ferdinand III. für jedes 1. Bataillon eines Regiments vorgeschriebenen Fahne von weisser Farbe mit dem Muttergottesbilde auf einer, dem kaiserlichen Doppeladler auf der anderen Seite (der späteren Deibfahne), standen unter Kaiser Carl VI. noch gelbe, rothe und grüne Fahnen im Gebrauche.