Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)
— 44 Ausnahme der Leihfahne (jene der Compagnie des Oberst-Inhabers, der gegenwärtigen Regimentsfahne) die grasgrüne Farbe vorgeschrieben'). Erstere trugen auf der einen Seite im Felde das königliche (böhmischungarische) Wappen, auf der anderen eine Devise; die Leibfahnen behielten die bisherige weisse Farbe bei und hatten auf beiden Seiten das Muttergottesbild. Statt der Initialen C. VI. trugen dieselben nunmehr jene M. T. 1745 nach der Krönung des Grossherzogs Franz Stephan von Lothringen zum römisch-deutschen Kaiser wurde jedoch die grasgrüne Farbe wieder abgeschafft und für die Infanterie, wie früher, die weissen und gelben Fahnen, welche auf der einen Seite den Doppeladler trugen, vorgeschrieben. 174S wurde die Zahl der Fahnen auf zwei per Bataillon herabgesetzt. In tactischer Hinsicht wurde im Laufe des siebenjährigen Krieges, die Aufstellung, statt wie bisher in 4, in 3 Gliedern angeordnet. Schon in den ersten Jahren des österreichischen Erbfolgekrieges (1743/44), wurde jedes Regiment mit zwei dreipfündigen Geschützen, als sogenanntes „Regiments-Geschütz” betheilt. Die Artillerie gab hiezu nur die Büchsenmeister ; die Stückknechte, sowie die Handlanger wurden von den Regimentern beigestellt. Die durch die geschilderten Anordnungen und Einführungen geschaffene erste allgemein giltige Adjustierungs-Vorschrift* 2 *) blieb bis 1798 in Kraft. 1769—1805. Nachdem schon seit 1766 den Regimentern grundsätzlich ständige Garnisonen zugewiesen worden und dieselben angewiesen waren, in dem Bereiche derselben ihre Werbungen vorzunehmen8), begannen 1771 die Vorarbeiten zur Conscription in den österreichischen Erblanden. Nach Beendigung derselben erhielten 37 deutsche Regimenter 1781 in diesen Provinzen ständige Werb-Bezirke, jedes dieser Regimenter nach der Einverleibung von Galizien auch in diesem Lande einen Aushilfs-Bezirk4). Im bayerischen Erbfolgekriege (1778/79) fanden, abgesehen von der Versetzung der Regimenter auf Kriegsfuss, keine wesentlichen Veränderungen in der Organisation der Regimenter statt. Dieselben waren mit 4 Regiments-Geschützen, u. zw. : 2 dreipfündigen, einer sechspfündigen Kanone und einer Haubitze betheilt. 1782 hatte Kaiser Joseph II. die Errichtung von Regiments-Knaben- Erziehungshäusern bei den Infanterie-Regimentern verfügt, um verdienten Soldaten die Erziehung ihrer Kinder zu erleichtern5). Anlässlich des Krieges gegen die Türken 1788/90 wurden zuerst bei jenen Regimentern, deren Garnisons-Bataillone ausserhalb des Werb-Bezirlces dislociert waren, Reserve-Divisionen errichtet, welche Massregel 1788 auf alle Regimenter ausgedehnt wurde ; jene der ungarischen wurden noch 1788 auf ein 4. Bataillon completiert6 *). Der Kriegs-Stand der Regimenter war in diesen Feldzügen mit 4580 Mann normiert. Jedem auf dem Kriegs-Schauplatz befindlichen Bataillon waren 15 Jäger zugetheilt, ebenso per Füsilier-Bataillon 22 Windbüchsen nach System Girardon r) K. A., F. A. Bayern und Ober-Ith ein 1743, X, 38V2. 2) Es existiert hierüber zwar keine gesammelte Publication und ist dieselbe nur aus den früher citierten Verordnungen zusammenzustellen, betreffs der speciell 1767 erflossenen enthält der Act.: H. K. R. 1767—41—Mai 575, einen gedrängten Auszug. ^ Ausgenommen waren natürlich von dieser Bestimmung die ungarischen, wallonischen und italienischen Regimenter, welche schon laut früherer Vorschriften nur in den zuständigen Provinzen werben konnten. 4) Nähere Daten hierüber enthält der Abschnitt: ..Aufbringung und Ergänzung.” 5) Ursprünglich wurden solche .Erziehungshäuser für Soldatenknaben” genannt; die jeweiligen Standorte sind bei den einzelnen Regimentern ersichtlich gemacht. ll) 1798 aus diesen 4 neue Regimenter formiert, jene der deutsch-erbländischen Regimenter wurden 1801 aufgelöst.