Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 10. (Neue Folge, 1898)

Hauptmann Veltzé: Der schriftliche Nachlass des Feldmarschalls und General-Lieutenants Raimund Fürsten Montecuccoli - Einleitung

und Generallieutenants Raimund Fürsten Montecuccoli. 189 Wie aus seinen eigenen handschriftlichen Aufzeichnungen hervorgeht, trägt sein Testament das Datum 22. März 1675. *) Nicht überflüssig dürfte die Erwähnung sein, dass Montecuccoli im Jahre 1669 auf seine Bitte, den Titel „Hoch- und Wohlgeboren“ erhielt, da sich daran eine kaiserliche Auszeichnung reiht, von der sonst keine Erwähnung geschieht und die doch unmittelbar mit den Ereignissen seines Lebens zusammenhängt.2) In dem Decrete, mittelst welchem seiner Bitte willfahrt wird, findet sich folgende Stelle: „Heber dieses haben Wir auch zur Ergänzung Unserer ferneren kaiserlichen Gnadt, mit deren Wir obgedachtem Unserem Geliaimben Rath und Hofkriegsraths-Präsidenten Raimund Graf von Montecuccoli wohlgewogen ihm und seinen ehelichen Leibeserben und derselben Erbenserben, Mann- und Frauenpersonen, hiefür in Ewigkeit, sein vorhin geführtes altgräfliches, anererbtes Wappen, nit allein hiemit gnädigst confirmiert, sondern dasselbe wegen des bei dem Kloster St. Gotthardt in Ungarn am Raab-Fluss, mit denen Türken vor­gegangenen scharfen Treffen, worin Unsere und des heiligen Röm. Reichs Armada, unter dessen vernünftiger Direction, Gott Lob, glücklich obsieget, zu seinem ewigen Gedächtniss, noch mit zwei Türkenköpfen, auf welchen beiden ein doppelt gekrönter Adler stehet, so diese Köpfe in seinen Krallen fasset, verbessert, aller- massen solches in Mitte dieses Unseres kaiserlichen Briefes gemahlet und mit Farben eigentlicher entworfen ist.“ Auch einer, allerdings vereinzelt dastehenden Angabe3) mag Erwähnung geschehen, wonach der Familie Montecuccoli der Reichsgrafenstand im Jahre 1530 verliehen worden sei; in den Reichs-Acten des Adels-Archivs des Ministeriums des Inneren erliegt nun ein Act mit dem Datum 21. März 1530, mit welchem dem Marius Montecuccoli, Grafen von Castellati, der Ritterstand und das Palatinat, jedoch blos für seine Person verliehen wurde. Es scheint die Angabe daher nicht richtig zu sein; dagegen ist feststehend, dass Raimund Montecuccoli Reichsgraf war4) und J) Kr. A., Mém. XXVIII., 273. 2) Adels-Arcliiv des Minist, des Inneren. 3) Allgemeine deutsche Biographien. 4) In den Briefen seines Bruders Max iindet sich in späterer Zeit constant die Bezeichnung „conte del S. R. J.“; auch sonst finden wir sehr oft sac. rom. imperii comes etc.

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