Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 9. (Neue Folge, 1895)
Oberstlieutenant Hausenblas: Oesterreich im Kriege gegen die französische Revolution 1792 (Fortsetzung) - Hauptmann Christen: Die Ereignisse bis zum Schlusse des Feldzuges - Herzog Alberts Unternehmung auf Lille
122 Christen. und mitzuführen, wozu ein eigenes Detachement zu bestimmen ist, welches sie wohl verwahret und Keinen echappieren lässt.“ „Wenn die Stadt etwa eine Stunde bombardiert ist und nicht schon eher Anzeichen da wären, dass sie zu capitulieren verlange, wenn man bereits so glücklich gewesen wäre, das Pulver oder andere Magazins, Kasernen und wenigstens etwelche Gebäude in den Brand zu stecken, so ist mit dem Bombardement inne zu halten, ein geschickter Herr Officier mit einem Trompeter dahin zu schicken und solche im Namen Sr. Majestät des Kaisers auffordern zu lassen. In der dem Herrn Officier zu gebenden Instruction ist solcher dahin zu instruieren, dass, wie er sieht, dass die Aufforderung vonwegen Sr. Majestät dem Kaiser von übler Wirkung sei, er derselben die Wendung gebe, dass er diese Aufforderung zwar im Namen des Kaisers, aber zum Besten des Königs in Frankreich mache, dem diese Festung, sobald unsere siegreichen Waffen ihn in Freiheit gesetzt haben werden, wieder übergeben wird. In den Capitulations-Puncten kann man, wenn es noting wäre, den freien Abzug der National-Garde ohne oder mit Gewehr, doch nicht mit klingendem Spiel oder militärischen Ehrenbezeigungen, denen Linien-Truppen diesen freien Abzug aber nur im äussersten Nothfalle ohne oder mit Gewehr gestatten, dagegen sich sowohl National-Garden, als Linien-Truppen reversieren müssen, während dem ganzen Kriege nicht gegen uns zu dienen.“ „Dahingegen muss die Festung mit der ganzen Artillerie, Munition, Magazinen, Depots, Lebensmitteln, Kriegs- und anderen Cassen und Allem, was nur immer in selber befindlich ist, übergeben werden, wovon einzig und allein die der Garnison gehörige Bagage, nebst dem freien Abzüge, doch mit der Bedingniss, solche genau zu visitieren, ausgenommen werdeD könnte.“ „Eine Bedenkzeit von mehr als 2 oder 3 Stunden ist nicht zu gestatten.“ „Sollte die Festung nach der ersten Aufforderung sich nicht ergeben, so fängt das Bombardement wieder an, dauert abermalen eine Stunde und geschieht eine zweite Aufforderung, wobei man noch bedingen kann, dass die Administration im Namen des Königs geschehen und die Gutgesinnten des Magistrates in ihren Functionen bleiben sollen. Ist diese Aufforderung abermalen fruchtlos, so fängt das Bombardement wieder an, dauert bis gegen