Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

92 Sacken. Zeiten Dieselben Mich von den allenfalls eintretenden Zuständen Ihrer vortrefflichen Truppen benachrichtigen wollen.“ Als nun auch von Seite des Armee-Ober-Commandos im telegraphischen Wege die Weisung an FML. v. Legeditsch eintraf: „Trachten Sie mit Ihren Truppen erweiterte Cantonnierungen, jedoch nicht weiter rückwärts als sie schon sind, zu beziehen“, traten auch für diese ruhigere Verhältnisse ein. Die Division dehnte ihre Bequartieruhgs-Rayons etwas mehr aus und kam dabei der Umstand trefflich zu statten, dass das 1. Jäger-Bataillon die Bestimmung nach Frankfurt a. M. erhielt. Dasselbe trat auch den Marsch dahin sofort an. Der Division EH. Leopold kam von Wien aus der Befehl vom 4. December zu, vorläufig noch in Nördlingen und Umgebung zu bleiben. Vom Fürsten Taxis trafen Nachrichten über das unge­hinderte Vorrücken seiner Truppen, einerseits nach Cassel, anderseits gegen Marburg, ein. o O O' Die beiden TruppemDivisionen blieben nun ihrer neuen Bestimmung harrend, in ihren Cantonnements bei Bamberg und Nördlingen, das Corps-Hauptquartier in Kissingen. Das Corps Legeditsch hatte somit den ersten Theil seiner Aufgabe gelöst, die allerdings nur in mehr indirecter Betheiligung an Actionen bestand, welche geeignet waren, entscheidend auf weltgeschichtliche Ereignisse einzuwirken, die aber Dank der Besonnenheit und Billigkeit der massgebenden Factoren noch rechtzeitig in friedliche Bahnen gelenkt worden waren. Demobilisierung in Oesterreich. Den sich dem Frieden zuwendenden politischen Verhältnissen entsprechend, erliess das Allerhöchste Armee-Ober-Commando am 5. December an die mobile Armee in telegraphischem Wege die Verfügung: „Die Corps haben wieder weitere Cantonnierungen 4—6 Meilen von der Nordgrenze Böhmen’s zu beziehen, aber doch so, dass sie in 4—5 Märschen wieder vereinigt sein können.“ Am 11. December wurde die Standes-Reducierung der 4. und der Landwehr-Bataillone angeordnet und die 2. Grenzer-Bataillone in die Heimat gesendet. Am 12. December erliess Se. Majestät folgenden Armee-Befehl und nachstehendes Handschreiben an FM. Grafen Radetzky:

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