Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)
FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851
Das österreichische Corps Schwarzenhprg-Legeditsch. 35 auf“ gedient, den einstigen Studenten, welchen Kriegslust im Jahre 1808 in die Reihen der Armee geführt und der es durch Tapferkeit und allgemeine soldatische Tüchtigkeit zu dieser hohen Charge gebracht hatte. Nun auf einen so wichtigen Vertrauensposten berufen, füllte er denselben so vortrefflich aus, dass er nicht nur die vollste Anerkennung seines Kaisers und Allerhöchsten Kriegsherrn errang, sondern auch zu einer derartigen Popularität gelangte, dass das Andenken an das „Corps Lege- ditsch“ noch lange Zeit sowohl in Oesterreich, als auch in Deutschland fortlebte. Am 22. November 1849 traf FML. v. Legeditsch in Bregenz ein und übernahm am nächsten Tag das Corps-Commando. Hievon erstattete er nicht nur die militärischen Meldungen, sondern noti- tieierte es auch jenen hohen Functionären, mit welchen er in politischer Beziehung in Contact trat; so Sr. kaiserlichen Hoheit dem Reichsverweser, dem Vertreter Oesterreichs beim Bunde Grafen Rechberg, dem kaiserlichen Gesandten in München Grafen Thun, dem kaiserlichen Gesandten in Carlsruhe Graten Apponyi, dem kaiserlichen Geschäftsträger in Stuttgart Baron Handel. Von Allen gelangten höfliche Bestätigungsschreiben ein, — der Verkehr mit jenen Persönlichkeiten war aber in der nächsten Zeit ein sehr geringer, denn — „über allen Wipfeln herrschte Ruhe“, sowohl politisch, als militärisch. Politisches. Wieder wurde ein neuer Anlauf zur Lösung der deutschen Frage genommen, wieder eine Annäherung zwischen Oesterreich und Preussen versucht. Bei den Verhandlungen über die Bildung einer neuen „Bundes-Central-Commission“ wurde zwischen den beiden führenden Mächten vereinbart, dass ein „Interim“ geschaffen werden solle, wonach diese beiden Mächte die Ausübung der Centralgewalt für den deutschen Bund übernehmen und bis zum 1. Mai 1850 führen sollten. Dabei würden die bisher vom Reichsverweser geleiteten Angelegenheiten einer „Bundes-Commission“ zu übertragen sein, zu der Oesterreich und Preussen je zwei Mitglieder zu ernennen hätten. Von Oesterreich wurde hiezu FML. von Schönhals und Freiherr von Kübeck, von Seite Preussens GL. von Radowitz und Bötticher bestimmt. Am 20. December legte demnach der Erz3*