Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

30 Sacke n. herzog-Reichsverweser seine Würde in die Hände der vier Commissäre nieder. FML. von Legeditscli verfehlte nicht, sich mit den neuen Bevollmächtigten Oesterreichs zu Frankfurt in’s Einvernehmen zu setzen, da auch die Frage zu klären war, wie er sich nunmehr mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse und auf die von seinem Vorgänger übernommene Instruction zu verhalten haben würde. Hiebei brachte Legeditscli auch die noch immer bestehende Möglichkeit einer Intervention in Baden oder in Württemberg zur Sprache. FML. v. Schönhals wandte sich diesfalls unter Vorlage des Schreibens Legeditsch’ an den Minister Fürsten Felix Schwarzen­berg. Dieser antwortete directe an FML. v. Legeditsch, hielt die Instruction im vollen Umfange aufrecht und schloss das Schreiben vom 11. Januar 1850, im Hinblick auf eine eventuelle Intervention in Baden, mit den Worten: „Es erübrigt mir demnach nur, Sie aufmerksam zu machen, dass Sie sich in Ihrer Erwartung freund­lichen Entgegenkommens von Seite der preussischen Truppen sehr getäuscht linden dürften, indem dieselben unser Einrücken in Baden jedenfalls sehr ungern sehen und nur widerstrebend geschehen lassen würden. Ihr Auftreten wird daher grosser Klugheit bedürfen“. Eine noch entschieden friedlichere Richtung nahmen die militärischen Angelegenheiten. Schon Anfangs December 1849 wurde die Rückkehr der Landwehr-Bataillone in ihre Werbbezirke, wo die Reduction oder Auflösung derselben zu erfolgen hatte, angeordnet. Ein Armee-Befehl vom 1. Januar 1850 sagte: „Nach den inneren und äusseren Stürmen der Jahre 1848 und 1849 erlaubt es nunmehr die wiedergekehrte Ruhe und Ordnung, vom heutigen Tage an mit der Verminderung der Armee und der theilweisen Versetzung in den Friedens-Stand zu beginnen und dadurch die Lasten, welche unseren getreuen Völkern durch die Vertheidigung des Staates auferlegt wurden, zu verringern, ohne dass bei den mit unseren sämmtlichen Nachbarstaaten bestehenden freundschaftlichen Verhältnissen und bei dem sich hoffentlich immer mehr befestigenden guten Geiste der Mehrzahl

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