Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)
FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851
140 Sacken. Landen anwirbt, oder in was immer für einer Absicht gewaltsam entführt, ist standreclitsmässig zu behandeln und mit dem Strange hinzurichten.“ Der Senat von Hamburg legte wieder gegen diese Verfügung Protest ein, verweigerte die von ihm verlangte Kundmachung derselben und gab bekannt, dass er Beschwerde gegen dieses Verfahren beim deutschen Bunde erheben werde. Fürst Felix Schwarzenberg erklärte diesfalls in einem Schreiben an den Grafen Lützow, welches dieser an das Corps-Commando übermittelte : „FML. von Legeditsch hat durch die getroffenen Verfügungen ganz im Sinne seiner Instructionen gehandelt.“ Und dabei blieb es. Uebrigens ergab sich in der kurzen Spanne Zeit, bis zum Abmarsche des Corps kein Fall mehr, welcher die Anwendung dieser strengen Massregel nothwendig gemacht hätte. Damit nun das odiose Thema der Misshelligkeiten im Bereiche des Corps Legeditsch bis zur Neige abgehandelt sei, muss noch jener gedacht sein, welche sich zwischen den verschiedenen Truppen der Garnison von Rendsburg ergeben hatten. Solche fanden sowohl zwischen den österreichischen und preussischen, als auch zwischen diesen und den dänischen Besatzungs-Truppen statt, überschritten aber selten das Mass jener Streitigkeiten und Wirthsliaus-Confficte, welche fast überall, wo Truppen verschiedener Staaten sich in einem Orte längere Zeit beisammen befinden, Vorkommen und welche, wenn man genau zusieht, nicht eben auf so ganz verwerflichen Ideen basieren, jenen der Rivalität, des Selbstbewusstseins und militärischen Stolzes. Wenn die Sache nicht ausartet, keinen böswilligen Charakter annimmt, so ist darüber nicht viel zu rechten. Hingegen muss constatiert werden, dass der Hauptsache nach das gute Einvernehmen, ja der freundschaftliche, kameradschaftliche Verkehr zwischen den österreichischen und preussischen Officieren während der ganzen Dauer des gemeinschaftlichen Aufenthaltes in Rendsburg keine ernstliche Störung erlitten hatte und namentlich bei allen feierlichen Gelegenheiten sich auf das Vortheilhafteste auch nach Aussen kund that. Es ist ein ebenso zweckmässiger, als schöner soldatischer Brauch, bei passender Gelegenheit mit militärischem Gepränge auf