Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Neue Folge, 1892)

Major von Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss)

294 D u n c k e r. mährische Gränze gratis verschafft; drittens kein Mensch, er sei Soldat, Bedienter, oder Anderer, zu Annehmung preussischer Kriegsdienste weder veranlasst, noch gezwungen; und viertens denjenigen Inwohnern, so sich von dannen zu retiriren gedenken, der Auszug mit ihrem Hah’ und Gut in aller Sicherheit verstattet werden solle; 4. hätte er, Hr. Obristleutenant Baron v. Krottendorf, auch auf die Fortbringung der Kranken, und was sonst zur Garnison gehört, besonders zu reflectiren. Nicht minder auch 5. von der in Neisse vorhandenen brauchbaren Artillerie so viel möglich, mit sich zu nehmen und in der Capitulation auszu­bedingen, absonderlich aber der 12pfündigen Stücke, wovon der in N eisse befindliche Stückhauptmann die beste Auskunft zu ertheilen, und das Anständigste an Hand zu geben wissen wird1) und käme es 6. wirklich auf die Uebergabe der Stadt Neisse an, so hätte er, Hr. Obristlieutenant Baron v. Krottendorf, die zurücklassende Artillerie mit allen übrigen Zeugs-Requisiten, Munition und anderen durch jetztbesagten Stückhauptmann nach einem verfassten, wohl entschiedenen Inventario mit ordentlicher Anmerkung der Anzahl jedweder Gattung, auch Beirückung des Diameters und Kalibers, Stück für Stück, wie es in derlei Fällen gewöhnlich, an den königl. preussischen, hiezu bestellten Artillerie-Officier übergeben und sich durch selbigen darüber authentisch quittiren zu lassen, um mir selbiges seiner Zeit behändigen zu können. 7. Wären auch bei allenfallsiger Capitulation die Stadt mit gesammten Inwohnern und Bürgerschaft, ohne Ausnahme, abson­derlich was den sämmtlichen Clerum betrifft, nicht zu vergessen, sondern ihretwegen, wie es in derlei Gelegenheiten zu geschehen pflegt, ein oder mehrere Artikel einfliessen zu lassen, womit selbe in nichts gekränkt, noch ihnen etwas in Weg gelegt, sondern unbeleidigt bei ihren Privilegien und Freiheiten, auch Hab und Gütern, sonderlieitlich was die katholische Religion an­belangt, gelassen und beibehalten werden mögen. x) Eia Theil der Munitionsvorräthe der Festung wurde übrigens in der Nacht vom 12. October auf 50 Wagen nach Glatz geschafft und aus den Maga­zinen Mehl und Zwieback an das Proviant- Amt abgegeben. (Gräfl. Neipperg’- sches Archiv.)

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