Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Major Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss im VI. Band)
sollten Seitens der Königin bis letzten April 1742 »ein für alles« 200.000 Pfund Sterling gezahlt, was an Mannschaft und Pferden vor dem Feinde bleibt, vergütet werden. Hierzu versprach der König von England, als Kurfürst, noch ein Auxilar-Corps von 3000 Mann Infanterie auf seine eigenen Kosten beizustellen, welches zur genannten Zeit gleichfalls zur Verwendung bereit stehen sollte. III. Ein die militärischen Angelegenheiten des Hilfs-Corps regelnde Neben- Convention mit zwei geheimen Separat-Artikeln, deren erster die Empfangnahme der Subsidien und die Gegenzahlung von 200.000 Pfd. regelt, der zweite die Bestimmung trifft, dass die sämmtlichen Auxiliar-Corps für die Zeit der gegenwärtig geschlossenen Vereinbarungen nirgends anders als in Deutschland verwendet werden dürfen. ') Vergl. Politische Correspondenz I, pag. 272. König Friedrich II. an den Fürsten von Anhalt, ddto. Strehlen, 6. Juli 1741. Obwohl nun ein und anderes klarer und besser gefasst werden können, so habe Ich jedoch bei dermalig höchst misslichen Umständen Meines Diensts ermessen, das Geschlossene schlechterdings zu beangenehmen. Doch wird dem Grafen v. Ostein untereinstem aufgetragen, zu erklären, dass solches in der Zuversicht und unter der ausdrücklichen Verwahrung und Bedingnis geschehe, dass kein Tag länger als bis auf den in der Convention angesetzten Termin, nändich den 22. d. M., mit der Hilfsleistung gesäumt werde. Auch dieser Termin ist weiter, als aus verschiedenen Ursachen und Betrachtungen nicht sein sollte, hinausgesetzt worden; sonder Zweifel in der Absicht, noch bis dahin den Vergleichsversuch zu betreiben. Wie zumal aber zwar von einem thunlichen Vergleich mit Preussen keineswegs entfernt, doch zugleich von Schlesien nichts hintanzulassen entschlossen bin, anbei des Königs von Preussen Entfernung von einem solchen Vergleich, mithin, dass vor vorläufiger Hilfeleistung derselbe nicht, sondern erst nachher anzuhoffen sei, ganz klar vor Augen liegt; als ist bereits an Meine Minister zu Hannover der Befehl abgegangen, dass sie auf die ungesäumte Zusammenziehung der Truppen und deren Operationen dringen sollen: absonderlich da die diesseitige Erklärung in puncto des Vergleichs so gefasst worden, dass die, so darauf versessen, mit gutem Grund überzeugt werden können, dass man englischerseits nur zu viel und zu lang damit sich aufgehalten, der Sachen Stand andurch sich verschlimmert habe und die Schuld des Nichterfolgs dem König von Preussen lediglich beizumessen sei.