Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)
MM ') So stritt das Pester Comitat mit der grössten Hartnäckigkeit um den Tag der Uebernahme seiner Milizen in die ärarische Verpflegung, den es selbstverständlich möglichst weit zurückdatirt wünschte. Die Freistadt Debreczin und das Szabolcser Comitat lagen mehr als drei Monate lang in Hader über die Auftheilung der zu stellenden Portalisten. Debreczin remonstrirte zuerst überhaupt gegen die anrepartirten Lasten, dann klagte die Stadt das Comitat Szabolcs der ungerechten Repartition wegen an, bis die Königin endlich entschied. Charakteristisch ist ein Streitfall mit dem Pester Magistrat. Zwei Husaren von der Szolnoker National-Miliz waren von der Armee bei Prag desertiert und kehrten, wie dies fast Alle thaten, ruhig nach Szolnok zurück. Verhaftet, wurden diese beiden Husaren mit fünf zugelaufenen Pferden über Pest in das Stuhlweissenburger Comitat beordert, um dort als Recruten von dem für das Ghilányi’sche Regiment werbenden Rittmeister Niczky übernommen zu werden. Der in Pest für den District Ofen bestellte Feld-Kriegs-Commissär Kaspar Hueber meldete über das Eintreffen der beiden Reiter und die Anordnungen, die er getroffen, dem Palatin am 17. October: „Des damals gewesenen üblen Wetters und der grundlosen Strassen wegen, konnten sie nicht rechtzeitig eintreffen, so dass die Nacht eingefallen und die Pferde der Mattigkeit wegen nicht mehr weiter gehen konnten. Sonach habe ich ihnen laut einer Assignation das Quartier bei hiesiger Stadt angewiesen und den Magistrat von Amtswegen ersuchen lassen, weil diese Pferde den ganzen Tag ohne Futter gestanden, darauf sieben Portionen Heu und Hafer verabfolgen zu lassen, mit der Versicherung, dass es der Stadt kein Praejudiz zuziehen solle, auch die Portionen nicht gratis sein sollen, sondern ich wollte solche bei Abrechnung von dem Quanto Contributionis in solutum annehmen, mit dem ferneren Beifügen, dass auch die Stadt Ofen in casu necessitatis hundert Grenzer zu Pferd in ihrer Raitzen-Stadt übernachtet, welcher ich hernach die Pferd-Portionen in der Abrechnung bonificierte. Allein alle diese meine Anträge und Vorstellungen haben kein Gehör gefunden, sondern wurde mir geantwortet, es könne nicht geschehen, weil sie sich dadurch in das Künftige eine üble Consequenz zuziehen würden. Ich habe also wollen, dass diese Pferde nicht gar Tag und Nacht Hunger leiden sollen, so bin ich selbst um neun Uhr Nachts in ein Wirthshaus gegangen und den Pferden, die halb verhungert waren, das nöthige Heu und Hafer geben lassen Euer hochgräfliche Excellenz belieben demnach hiesiger Stadt durch ihre Behörde auftragen zu lassen, damit sie dem Wirthe die Abends und Früh genossenen Portionen Heu und Hafer bonificiere und künftighin, wenn sich derlei Casus und unumgänglicher Noth- stand ereignen sollte, sich nicht weigere, das Interesse Ihrer königlichen Majestät Dienst zu befördern; ich weiss gar wohl, dass die königliche Freistadt privilegiert und von allem Actual-Quartier befreit sei, allein, wenn sich ein Mitth. des k. und k. Kriegs-Archivs, Neue Folge. V. g und Hafer, die Acten des königlich ungarischen Landes- Archivs.1)