Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)
130 Alexich, Der Hofkriegsraths - Präsident Graf Harracli vermochte es indessen doch, durch seinen Einfluss dem Ghilányi’sehen Rittmeister Paul Szenássy noch einige der versprochenen Portalisten zu schaffen, 312 Reiter, welche von hohen Würdenträgern beigestellt wurden. W ie das von FML. Ghilányi verfasste Promemoria, das Harracli dem Berichte an den Grossherzog anschloss, besagt, wurden diesen gegen Ende November zur Armee nach Böhmen abgehenden Portalisten noch 69 Jazygier und Kumanier angeschlossen, so dass im Ganzen 381 Reiter den Marsch von Ofen aus antraten. Zur selben Zeit waren noch einige andere Abtheilungen Portalisten der Comitate versammelt und zu diesen stiessen die von dem Palatin und dem Bischöfe von Raab ausgerüsteten Reiter- Contingente, so dass mit Ende November auch dem Corps des Grafen Khevenhüller einige Hundert Portalisten zugesondet werden konnten. Alles Drängen und Mahnen, selbst die Herabminderung der von denGespanschaf'ten aufzubietendenContingente war imUebrigen ohne Erfolg Und erzielte keinen irgendwie beschleunigteren Vorgang bei der Stellung der Aufgebote in den Comitaten. Der Hofkriegsraths - Präsident, der gerne dem Grossherzog Erfreuliches oder Verlässliches über die ungarische Rüstung zu berichten wünschte, musste im Berichte vom 18. November einsolcher unzuvermeidender Zufall ereignet, so erheischt der königliche Dienst die Beförderung ohne Widerrede.“ Am 29. November gab Pálffy seine Meinung darüber dem Hof-Kriegs- rathe bekannt: „Meinesorts kann ich dieses unartige Betragen besagter Stadt Pest gar nicht gutheissen, weil auf solche Art der Allerhöchste Dienst auch in wichtigeren Umständen aus einer blossen ungegründeten Meinung vernachlässigt werden könnte, gleichwie aber diese Königlichen ungarischen Freistädte nur allein durch die Allerhöchsten Königlichen Befehle bezwungen und zu einer mehreren Discretion verleitet werden können, so habe ich mich auch nicht zu enthalten gewusst, einer hohen Instanz zu deren weiteren Ersehung und Erkenntniss das Originalschreiben hiemit gehorsamst beizuschliessen, in der Meinung, ob Dieselbe nicht geruhen möchte, den Umstand der Sache weiters dahin zu befördern, damit bemeldeter Stadt Pest über dieses ihr Verfahren eine nachdrucksame Ahndung ertheilt und selbe künftighin in dergleichen den Allerhöchsten Dienst unmittelbar betreffenden Anliegenheiten zu einer willigeren Concurrenz verleitet würde."