Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)
Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739
228 Langer. gnädigst erklären werden, beynebens aber die aldasige Landsarth, alwo keine Stände oder Do mini terrestres vorhanden, sondern alles jure fisci von uns unmittelbar genossen wirdet, ohnumgäng- lich erheischet, das zwischen dem Militari und Camerali eine genaue einverständnus gepflogen, und anmit das Land in guter Ordnung erhalten, auch zu weitheren aufnehmen gebracht werde, also haben Wür aus solchen beeden eine gemainschäfftliche administration darunten anzustellen, und darbey dir in ansehung deines zu Unseren Diensten hegenden rühmlichen eiifers, in Sachen be- sizenden gründlichen kantnus, aufmerksamb- und geschicklichkeit das praesidium gnädigst aufgetragen, Unseren Commendanten zu Temesvár (Titl) Wallis, und Unseren Ober-Kriegs-Commissarium (Titl) Haan ex parte militari, dán ex parte Camerae und der Unsal Bancalitet den (Titl) Kallanek und den (Titl) Rebentisch als administrations-Räth derzeit dergestalten beygegeben, das alles und jedes, was sowohl von hier aus, es seye von Unserem Hof- kriegsrath oder Unserer Hofcammer hinunter erlassen wirdet, als darunten in Camerali aut oeconomico militari, ingleichen in Politico, Provinciali und dem Justiz weesen quoquo modo sich ergibet, jedes- mahlen in consessu diser hiemit bestellenden administration, undt ausser diser nichts vorgenohmen, und da ain oder anderer seiths respectu deren von hier aus hinab erlassenden Befehlen oder expe- ditionen circa executionem einiges bedenkhen oder anstand sich aüsseren möchte, ein solches pro re nata mit umbständten hiehero- relationiret, auch dise und alle andere über die daruntige agenda und Vorfallenheiten abstattend- und einsendende Berichte so wohl von dem Praeside, als dem ersten Cameral administrations-Ratli jedesmahlen zugleich unterschriben, und unter besagter subscriptione simultanea an den Hofkriegsrath und unter ainstens an die Hofcammer von zeith zu zeith nach erheischender Notturfft einge- schikhet werden sollen, damit sodan das weithere darüber gemain- schäfftlichen deliberiret und fürgekheret auch angeordnet werdten möge. Im Fall sich aber eraignete, das Du anderer geschafften halber von Temesvár abweesent wärest, so hätte disen fall bey der erwehnten administration das praesidium der ältere im rangund caracter nach, es seye Persona Militaris oder Cameralis, zu führen und die sessiones behörig fortzusezen. Was aber sonsten für subordinate Officianten bey sothaner administration und auf dem Land vonnöthen, darüber hat solche über den beraits eingelangten aufsatz ein ordentliches systema ferers abzufassen, die darzue diensambt erachtende Persohnen vorzuschlagen, auf die jenige, welche das Land und deren erforderlichen sprachen kündig, forderist anzutragen, folgbar alles an obberührte Unsere beede Hofmitln einzusenden und darüber das weithere zu erwarthen. Belangent sodan das purum pecuniarium, hat darinnen, nachdeme es gleich alle 74