Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

198 Langer. jährlich an Abgaben entrichten. Dies würde, mit Ausnahme von Bel­grad, wo die Conscription noch nicht beendet war, ein Jahreserträgniss von 137.814 fl. liefern, während in den drei verflossenen Jahren, trotz­dem der Landmann in manchen Districten jährlich 28 bis 30 fl. zahlte, die Gesammteinnahmen durchschnittlich doch nur 88.114 fl. jähr­lich betrugen. Ferner beantragte er die Einführung eines Grund­buchs, wodurch er an Kaufbriefstaxen, Eigenthums-Uebertragungs­gebühren, Abfahrt- und Pfundgeldern, hohe Einnnahmen in Aus­sicht stellte. Die Besteuerung der eingeführten fremden, nament­lich croatischen und steyrischen Weine, die Monopolisirung des Wachs- und Honighandels, die Errichtung von Mühlen auf Staats­kosten oder durch Unterstützung von Privatunternehmern, und einen Einfuhrzoll auf Mehl; Besteuerung der im Lande herum­ziehenden türkischen und griechischen Kaufleute, Branntwein- und Schanksteuern oder Daz, Besteuerung der Fleischhauer und Wirthe, Weidesteuer für das aus der Türkei auf die Weide herüberge­triebene Vieh, dann eine Steuer für die zur Eichelmast in die Wälder gestellten Schweine, Verpflichtung der Handelsleute, ihre Waaren ausschliesslich von der mit kaiserlichem Patent vom 27. Mai 1719 privilegirten »orientalischen Compagnie« zu kaufen und ihre Ausfuhr-Artikel an dieselbe zu verkaufen, die Ausnützung der reichen Gold-, Silber-, Blei- und Kupferbergwerke zu Avilar, Stajenik, Rudnik, Parz und Palanka, endlich die Errichtung eines ärarischen Salzverlages würden weitere, ansehnliche Einnahms­quellen ergeben. Ausserdem lenkte der Prinz von Württemberg die Aufmerksamkeit des Hofkriegsrathes auf die ganz unglaub­liche Bedrückung und Ausbeutung der Einwohner durch die griechisch-orientalische Geistlichkeit. Diese Anträge wurden sowohl heim Hofkriegsrathe, als auch bei der Hofkammer und in der neoacquistischen Subdelegation wiederholt durchberathen und mittels eines gemeinschaftlichen Vortrages des Hofkriegsrathes und der Hofkammer vom 16. Mai 1722 *) zur Kenntniss des Kaisers gebracht, wobei die ge­nannten Hofstellen zwar die Berechtigung der gemachten Vor­schläge in der Hauptsache anerkannten, allein an den, aller­dings etwas optimistisch gehaltenen Details, Manches auszu­*) H. K. R. Registr. 1722, Juli, Nr. 367. Exped. 44

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