Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

stellen hatten und namentlich gegen die von dem Prinzen von Württemberg ohne Einholung der höheren Genehmigung vor­genommenen Aenderungen mit dem dort Angestellten Personale Einsprache erhöhen. Es blieb also vorläufig bei den, in der In­struction des Prinzen gegebenen Directiven. Die in dem Statute ausgesprochene Coordinirung der mili­tärischen und Cameralvertreter bei der »Administration« verwandelte sich bald in ein Yerhältniss der Subordination der Cameral-Re- präsentanten unter die militärischen Mitglieder; wie hätte auch ein einfacher Hofkammerrath dem Feldmarschall und Prinzen eines erlauchten Fürstengeschlechtes gegenüber gleichen Einfluss behaupten sollen ? In einem Berichte an die Hofkammer ddto. Bel­grad den 15. Mai 1722, schrieb der Oameral-Inspector Terlichs- cron, dass ein Cameralbeamter zu Belgrad in steter Furcht wegen der »allzupräpotenten Miliz« stehen müsse, und im Fall man den einlangenden Befehlen Folge leiste, habe ein getreuer Cameral­beamter nichts Anderes davon als Verfolgungen seitens der Mili- taren. Der Prinz sei zu leichtgläubig und schenke Schwätzern und Ohrenbläsern zu viel Vertrauen. Er (Terlichscron) halte es für eine Unmöglichkeit, dass ein Cameralbeamter, sofern er allein das Cameral-Interesse zu behaupten suche, mit dem Militare in Ein­tracht lebe, da ihm »das Militare zum öfteren e diametro adversiret und durch vielfältige Eingriffe die actus quasi possessorios zu er­zwingen, auch seine Autorität Uber das Camerale zu praerogiren sich indefesse bearbeitet.« So habe der Prinz von Württemberg durch seinen Hofmeister allen Cameral-Provisoren befohlen, nach den Weisungen seiner Jäger in den Wäldern ihrer Districte zur Erleichterung der Jagd vierklafterbreite Jagdbahnen über Berg und Thal aushauen zu lassen, welche Arbeit die Bauern (in manchen Districten über 1000 Arbeitstage) leisten mussten. Der Prinz habe ferner durch seinen Secretär Gruber mit dem Magistrate der deutschen Stadt Belgrad im Jahre 1721 einen Contract wegen Abnahme des Zehentweines abgeschlossen, ohne die Cameralbeamten auch nur mit einem Worte davon zu ver­ständigen. Terlichscron hat daher um die Ermächtigung, seine Berichte direct, bloss mit seiner Unterschrift versehen, an die Hof- kammer richten zu dürfen.« ') !) Reichs-Finanz-Archiv. Fase. 15.401. 45

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