Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

188 Langer. conformitate geschriben werdten solle. Und zumahlen Wir Deine Lbden als in Servien commandirenden Generalen ohne deme mit einer Kriegs-Canzley, nemblich einem Secretario oder Concipisten sambt zwey Canzlisten versehen lassen, so seynt solche ebenfalls gleich es in dem Temesvarer Banat heschihet, zu denen admi­nistrations-Vorfallenheithen und Expeditionen zu gebrauchen, welche jedoch abgesonderter zu halten und darüber ein besonderes protho- coll zu führen ist. Auf was weis sodan 3tio- das pecuniale und cassa-weesen in Servien zu tractiren und zu respiciren kommet, ist aus denen hier anligenden pro norma entworfenen punctis') enthalten und darinnen schon deut­lich angezaiget, was so wohl respectu ordinarii et fixi, als extra ordinarii sive casualis, ingleichen in Correspondenz-Anweisung und Rechnungssachen Unserem Cameral-Instituto gemäss zu ob- serviren seyn, folgbar Sie Unsere bestelte Administration sich dar­nach, als ob solche puncta von worth zu worth alhier inseriret wären, in alweeg zu achten, benebst aber selbe in corpore, sonder- heitlich aber Unsere ex parte Camerae anwesende Administrations- Räthe, umb in cassa und Geldsachen alle nur thunliche Ordnung, Richtig- und Verläslichkeit einzuführen, die einkunift und revenüen genau zu respiciren und sorgsambe Obsicht darauf zu halten, ausser dem fixo et ordinario, und wo nicht periculum in niora unterlauffet, keine Geldausgah ohne vorlaüffig dahier beschehender gemainschäfftlicher concertation und darüber erfolgender Banca- litets-Anweisung zu thuen, die Geldanweisungen auch dermahlen an Unseren (Titl) Rosenberg als ersten Cameral-Repraesentanten von Unserer Universal-Bancalitet aus immediate zu erlassen, von demselben aber solche der Administration jedesmabl zu eröfnen und die Notiz darvon zu geben, die beschehende Auslagen sowohl, als auch die einkommende Militär- und Cameral-gefälle dem Instiuto gemäss abgesonderter zu halten, darüber die gewöhn­liche Extract, welche der aldorthige Gassier alzeith besonders, als einen über die Militär- und den anderen Uber die Cameral- gefälle und ausgaben zu verfassen, Unserer Hofcammer und zugleich der Bancalitet umb hieraus den Cassastand allemahl mit Verläslichkeit, und auch Ihro Unserer Administration zu über­!) Als vorherrschend den inneni Cassa-Dienst betreffend und von geringerem Interesse hier nicht aufgenommen. 34

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