Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

186 L anger. O’Dwyer für den ersten, und Unser ohne deine in dem Königreich Servien angestelter Ober -Kriegs-Commissarius Ackerman, diser letztere jedoch dergestalten für den änderten Administrations-Rath von Uns gnädigst beliebet wordten, das solcher als Ober-Kriegs-Commissarius seine mit diser qualitet nicht vereinbahrte function gleichwohlen unter (Jener al- Kr i egs-Commisar i a ti seh er Direction auf die eben in dem Temesvarer Bannat von dem Ober-Kriegs-Commissario Haan beschehende weise forthsezen time, und zumahlen Wir ex parte Camera für den ersten Administrations-Rath Unseren (Titl) Rosen­berg, und für den änderten Unseren (Titl) Borscliek erküsen, als ist mit solchen die Administration in der Vestung und Statt Bel­grad fürdersamb zu besezen undt anzufangen, Sie Unsere kays. Administrations-Räthe aber in voto et sessione untereinander den rang zu beobachten, wie solchen einem jeden, ohne darinnen der Militär- oder Cameral-Repraesentation halber einen unterschied zu machen, seine anderwerttige Personal-qualitet und character zue- aignen thuet; Was aber 2d0- das Formale oder den in ipsa operatione et manipulatione zu gebrauchen habenden modum angehet, wirdet diese Unsere Administration ad normám des Temesvarischen Instituti alles und jedes, es seye von Unserem Hofkriegsrath oder Unserer Hof­cammer conjunctim aut separatim hienunter erlassen, sowohl in Politico, Militari als in Camerali et Provinciali, wie auch der Justiz, oder was sich sonsten quoquo modo ergibet (das Commando- weesen und die purae expeditiones militares allein ausgenohmen) jedesmahlen in pleno administrationis consessu, und ausser disem nichts vorzunehmen, und da ain oder anderseiths respectu der von hier aus hinab erlassenden Befehlen oder Expeditionen circa exe- cutionem einiges Bedenkhen, anstand oder sonsten etwas in Un­serem höchsten Dienste sich aüsserte, ein solches pro re nata mit umbständen hiehero zu relationiren, auch dise und all andere über die daruntige agenda und Yorfallenheithen abstattend- und einsen­dende Bericht von Deiner Lbden und dem ex parte Camerae an- weesenden ersten Rath, in eines oder des anderen abweesenheit aber von denen, dem rang nach aldorth befindlichen ersteren beeden respectiven Repräsentanten jedesmahl zugleich unterschriben und sub simultanea subscriptione an beede Stellen, nemblich den Hof- kriegsratli und die Hofcammer hiehero unter ainstens einzuschick­32

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