Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (Neue Folge, 1887)

Hauptmann R. Gerba: Zur Geschichte der Ereignisse in Bosnien und Montenegro 1853

Bosnien und Montenegro 1853. 89 nicht vom Glauben und vom Mutli, die Angriffe der gewaltigsten Uebermacht der Osmanen zurtickzuschleudern und zu besiegen verstand und wo der Mutli selbst der Unterstützung des religiösen Enthusiasmus bedurfte, dieser Zustand und diese Verhältnisse nicht mehr gelten;« »dass das den Bischöfen auferlegte Cölibat ein dauerndes Hinderniss für die Gründung einer stetigen Erbfolge-Ordnung bilde, durch welche der Staat vor allen Verwicklungen in dieser Hinsicht bewahrt werden könne;« »dass endlich die Vereinigung so entgegengesetzter Gewalten, wie die eines Priesters Gottes und eines souveränen Fürsten sich schwer rechtfertigen lasse und den Ideen des Jahrhunderts und den Bedürfnissen der Civilisation schlecht entspreche, zumal Monte­negro einer guten und weisen Regierung so sehr bedürfe.« Es wurde beschlossen: »1. Montenegro ist ein weltlicher Staat unter der erblichen Regierung eines »Fürsten«. 2. Zur Regierung über das Land wird berufen und als Fürst anerkannt der erlauchte Herr: Daniel Petrovic Njegus; nach seinem Ableben gelangt die Erbfolge für ewige Zeiten an seine männlichen Nachkommen in der Ordnung der Erstgeburt; sie geht im Falle ihres Abganges an die männliche Verwandtschaft des nächsten Grades über, und wird, sollten sich mehrere Verwandte des gleichen Grades finden, an den ältesten unter ihnen übertragen. 3. Den Bischof oder Erzbischof, welchem eine beschränkte Gewalt in der Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten einge­räumt wird, wählt die Regierung aus den Gliedern der erlauchten Familie der Njegus oder den anderen vornehmsten Familien von Montenegro. 4. Das organische Grundgesetz, die Gesetze und Gewohn­heiten, welche bisher als Regel für die Regierung des Landes gedient haben, bleiben in ihrer vollen Wirksamkeit mit Ausnahme der durch die gegenwärtigen Beschlüsse abgeänderten Bestim­mungen. 5. Se. Hoheit der Fürst wird zur schleunigen Rückkehr in den Schooss des Vaterlandes aufgefordert, um seinen Willen hier kundzugeben und im Verein mit dem Senat zur Durchführung der vorhergehenden Beschlüsse zu schreiten.

Next

/
Oldalképek
Tartalom