Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (Neue Folge, 1887)
Hauptmann R. Gerba: Zur Geschichte der Ereignisse in Bosnien und Montenegro 1853
88 Gerb a. Verbindung mit Dalmatien darzulegen, für welche nicht allein die militärischen Gründe, sondern ebenso auch die Rücksichten auf die Interessen des Handels sprachen.1) In dieser kritischen Zeit trat nun auch das kleine tapfere Volk der schwarzen Berge bedeutsam auf den Schauplatz der sich vorbereitenden grossen orientalischen Bewegung. Äenderung der Staatsform in Montenegro (Crnagora, Kara Dagh). Am 31. October 1851 war der letzte geistliche Gebieter Montenegros, der verdiente und gefeierte Vladika Peter II. Petro- vic Njegus, in dessen Familie diese Würde seit dem Jahre 1697 bleibend gewesen, gestorben.2) Sein Neffe und Nachfolger Danilo, welcher am 13. Januar 1852 die Huldigung des Senates und des Volkes entgegen nahm, weigerte sich, die beiden Gewalten weiterhin in seiner Hand zu vereinigen und liess dem Senat von Montenegro seinen festen Entschluss kundgeben, die bisher vereinigte Würde eines Kirchen- und Landesfürsten zu trennen. Er verlangte von St. Petersburg aus, wohin er sich nach der Huldigung begeben hatte, von Senat und Volk die Proclamation dieser Trennung und versicherte, dieselbe, falls sie in Montenegro verweigert werden würde, vom Czar selbst aussprechen zu lassen. Eine nun vom Stellvertreter des Vladika, dem Senats-Präsidenten Pero Petrovic Njegus für den 21. März 1852 nach Cetinje berufene Volksversammlung kam zu folgenden Erwägungen:3) »Dass, wenn auch die Vereinigung der geistlichen und weltlichen Gewalt in Einer Person als des Hauptes der Kirche und des Staates in vergangenen Zeiten von Nutzen und von Vortheil sein konnte, wo eine Handvoll Tapferer, entblösst von Allem, nur ’) K. A. 1852, Fase, 1, Nr. 24. 2) Im Jahre 1499, nach einigen Quellen 1516, hatte Georg V. Crnojevic auf Zureden seiner Gemahlin, einer Tochter des Dogen von Venedig, das angeerbte Land Montenegro verlassen und die weltliche Regierung desselben dem damaligen Metropoliten Vavil überlassen. Montenegro war so zu einem theo- kratisch verwalteten Lande geworden. 3) Augsb. Alig. Zeitung Nr. 340 vom 5. December 1852.