Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)

Hauptmann Duncker: Die Invasion Schlesiens durch die königlich preussischen Truppen im Monate December 1740

8 Die Invasion Schlesiens durch diek. preuss. Truppen im Monate December 1740. Diesen empfindlichen Geldmangel *), der jedes energische Handeln im Keime ersticken musste, veranschaulichen unter den mannigfachen uns aufbehaltenen Belegen einige nur allzu deutlich; es eröffnen diese einen Blick in Verhältnisse, für welche uns heute das Verständ- niss fast vollständig abhanden gekommen ist. So verlangt General Griinne im November die Erfolglassung der exorbitanten Verpflegs- rückstände von 20—30.000 fl. für sein Regiment. Oberst Derenthal von Franz Lothringen Infanterie - Regiment berichtet Mitte December, ,,was für ein Quantum zur Verpflegung des Regiments er pro November und December von der Landschafts-Cassa zu Olmütz erhalten, dass die Summe nicht hinlänglich sei, remonstrirt anbei auch, wie er die Werbung dadurch ebenfalls nicht fortsetzen lassen könne, bittet daher um die vollständige Verpflegsgebühr, um nicht das begonnene Recrutirungs-Geschäft aufgeben zu müssen, auch den Marsch nach Schlesien fortsetzen zu können“. Mitte December stellt der Kriegs-Agent Pilgram vor, dass das Kürassier-Regiment Lanthieri wegen mangelnder Equipage und Geld­mittel den angeordneten Ausmarsch nicht anzutreten vermöge. Obrist­wachtmeister Sincere von Kolowrat-Infanterie meldet, dass er von dem Interims-Commandanten zu Ofen, Oberst Nothhelfer, „in seinem Marsch gehemmt, von einem Juden zur Löhnung 2000 fl. aufgenommen habe“. Rodowsky, Hofkriegsrath und General-Wachtmeister, „bittet um die Verfügung, damit ihm sein schon 2 Jahre ausstehender Gehalt be­zahlt und er pro futuro an einen sicheren Fundum angewiesen werden möge“. Der commandirende General in Ungarn verwendet sich ddo. Pressburg, 30. November, „dass die um Bezahlung ihres I3monatlichcn Gage-Ausstandes bittenden, zu Komorn befindlichen Artilleristen be­rücksichtigt werden“. Dass Truppenkörper um Bezahlung ihres 7monatlichen Rück­standes an Verpflegsgeldern bitten, ist kein vereinzelter Fall2). Die gesammten Geld- und Verpflegungs-Rückstände betrugen nach einem königlichen Befehle an die Bancalität3) vom 15.November 1740: „für sämmtliche Infanterie Regimenter auf die Sommermonate 1,458.914, für sämmtliche Cavallerie-Regimenter 1,209.706 fl. 12 kr., für mehrere ') Die gesammte Summe der Staatsschulden betrug im Mai des Jalires 1740: 24,063.739 fl. IC. k. Hofkammer-Archiv; Protokoll der geheimen Finanz-Conferenz de anno 1740/41. 2) Hofkriegsraths-Expedits-Protokoll, Fol. 3240, 3502, 3529, 3553, 3603, 3605, 3609. 3) Die Finanz-Gebalirung war zu jener Zeit noch an die zwei Hauptstellen, Hofkammer und Bancalität vertheilt. Die geheime Finanz-Conferenz unter Vorsitz des Kaisers entschied über die grossen und wichtigeren finanziellen Fragen. Diese (Konferenz wurde von der Königin Maria Theresia im ersten Jahre ihrer Regierung aufgehoben.

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