Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreichs Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreiches gegen die französische Revolution

Czarskoeselo, 10. September 1782. „Der kurze, den beiden G-esandten mitgetheilte Bericht setze in ausführlicher Weise ihre Beschwerden gegen die Pforte auseinander und sei als russisches Ulti­matum behufs Erhaltung des Friedens anzusehen. Dasselbe betreffe: 1. Die Freiheit des Handels und der Schifffahrt durch die Meerengen von Constantinopel; 2. die durch die Türkei in der Krim unterhaltene Empörung; 3. das Benehmen der Pforte bezüglich der Moldau und Walachei. „Die Forderungen Russlands an die Türkei seien begründet in den zwischen den beiden Reichen bestehenden Verträgen und Conventionen und sie könne die Grundhältigkeit ihrer natürlichsten und angelegent­lichsten Hoffnungen und Erwartungen angesichts der Gerechtigkeit ihrer Sache nicht besser darthun, als durch die beide Reiche auf immereinigende Freundschaft und gegenseitige Verbindlichkeiten. Sie schmeichle sich, dass die Vereinigung ihrer Anstrengungen und die von deren Mini­stern gemeinschaftlich bei der Pforte zu unternehmenden Schritte einem offenen Bruche zuvorkommen werden, indem man sie nach­drücklich bestimmt, durch Erfüllung ihrer Zusagen, Genugthuung zu geben. Hiedurch würde nicht allein das gute Einvernehmen wieder hei’gestellt, sondern auch in der Zukunft der Pforte die Lust be­nommen werden, die Verträge zu brechen und den Frieden zu stören. „Wenn aber die gemeinsamen Anstrengungen der Überredung sich ungenügend erweisen sollten, die Pforte zur Annahme der vor­geschlagenen, einen neuen Beweis der Mässigung gegen diesen Hof kundgebenden Arrangements zu bewegen, wenn die Pforte diese Anordnungen, welche nichts enthalten, was in den Verträgen nicht stipulirt wäre, verwerfen und fortfahren sollte, der Ausführung der im letzten Friedensvertrage übernommenen Verbindlichkeiten sich zu entziehen, dann bezweifle sie nicht, dass der Kaiser, seinen ihr wieder­holt gegebenen Versicherungen getreu, den geheimen Artikel der zwischen ihnen bestehenden Engagements völlig und gänzlich in Voll­zug setzen werde. „Nach diesem Artikel des Tractates soll 1. ein Operationsplan vereinbart; 2. vorgängig eine geheime Convention über die von dem Friedensbrecher zu fordernden Entschädigungen und Erwerbungen fest­gesetzt werden. „Es scheint, dass das geheime Übereinkommen zwischen ihnen zwei Hauptgesichtspunkte zur Unterlage haben und dass auf diesen der Vertrag beruhen sollte, nämlich: 1. Vollständige Erhaltung und Sicherheit aller gegenseitigen Besitzungen; 2. Angelegenheiten, welche die beiden Mächte gemeinsam mit der Pforte haben können. „Anlangend den ersten Punkt, behalte sie sich vor, dem Kaiser seiner Zeit im grössten Vertrauen die Art mitzutheilen, wie sie mit ihren Streitkräften zu Lande und zu Wasser zu dem gemeinsamen

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