Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)
Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution
398 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. von der Pfalz als dem einzigen Erben der bayerischen Lande habe anerkennen lassen. Das Recht, mit seinem Nachbarn ohne Dazwischenkommen eines Dritten sich zu verständigen und auszugleichen, habe bisher als ein unbestreitbares, von Niemandem angefochtenes Prärogativ gegolten, das alle Reichsfürsten stets gesetzlich und thatsächlich ausgeübt haben. In Betreff der Ansprüche des sächsischen Hofes und des Herzogs von Mecklenburg auf das Allodium scheine es, als ob dies eine strittige, von der zuständigen Behörde zu entscheidende Sache sei, oder sie müssten mit dem Erben, der nach dem Familienpact der Kurfürst von der Pfalz sei, allein sich abfinden. Aus vorangeführten, durch Tliat- sachen erhärteten Gründen würde sich der König überzeugen, dass das von ihm gebrauchte, vom Kaiser eben so sehr verabscheute Wort „Despotismus“ zu stark sei und dass letzterer bei der ganzen Angelegenheit nichts Anderes gethan habe, als allen Anspruchberechtigten volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ln gleicher Weise habe Ihre Majestät die Kaiserin-Königin nur ihre Rechte geltend gemacht und durch eine freiwillige Convention bestätigen lassen. Demzufolge wird sie auch mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln ihren Besitz zu vertheidigen wissen. Der eigentliche Stand der Frage beschränke sich nun darauf, zu erfahren, ob irgend ein Reichsgesetz einen Kurfürsten verhindere, mit seinem Nachbarn einen Vergleich einzugehen und auf Grund desselben ein Übereinkommen ohne Dazwischenkommen Anderer abzuschliessen. Josef II. erwarte mit Ruhe die von Friedrich II. hierauf zu ertheilende Antwort. — Nichtsdestoweniger könne letzterer darauf rechnen, dass die Erhaltung des Friedens der aufrichtigste Wunsch des Kaisers sei und dass 400.000 tapfere Männer nicht in Bewegung gesetzt werden sollten, um sich gegenseitig zu vernichten. In seinem Antwortschreiben vom 18. April versicherte der König abermals, dass er niemals die Absicht gehabt habe, sich zum Schiedsrichter der Souveräne aufzuwerfen, erörterte dann die Rechtsfrage und schloss damit, dass nach seiner Meinung über letztere eine Discussion der Minister eröffnet werden sollte, wobei es dem Kaiser anheimgegeben bliebe, mit der betreffenden Mission den österreichischen Gesandten in Berlin, Grafen Cobenzl, zu betrauen. In Folge dieses Meinungsaustausches und Programmes der beiden an der Spitze von Armeen, die nach Hunderttausenden zählten, stehenden Monarchen traten mit Einwilligung der Kaiserin Maria Theresia am 1. Mai in Berlin die Bevollmächtigten Österreichs und Preussens zur ersten Conferenz zusammen. Graf Cobenzl schlug in derselben die Annahme der Convention vor, welche Kaiser Josef in seinem Briefe vom 13. April dem König Friedrich II. mitgetheilt hatte. Herr v. Herzberg bekämpfte diese Propositionen mit den in früheren Noten des preussischen Cabinets-Ministeriums und mit den in den Briefen des Königs an den Kaiser geltend gemachten Argumenten.